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   EuG, 25.06.2003 - T-287/02   

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https://dejure.org/2003,22232
EuG, 25.06.2003 - T-287/02 (https://dejure.org/2003,22232)
EuG, Entscheidung vom 25.06.2003 - T-287/02 (https://dejure.org/2003,22232)
EuG, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - T-287/02 (https://dejure.org/2003,22232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    AIT / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Asian Institute of Technology (AIT) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 5 EG
    Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Mitteilung - Entscheidung über den Abschluss eines Forschungsvertrags - Unbeachtlichkeit von Differenzen zwischen den leitenden Organen der Einrichtung, an die die Entscheidung gerichtet ist, und einem ihrer Angestellten

  • EU-Kommission

    Asian Institute of Technology (AIT) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Außenbeziehungen , Entwicklungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses ; Einführung von thailändischen Unternehmen in das Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2000, im Rahmen des Programms Asia-Invest einen Forschungsvertrag mit dem Direktor des "Center for Energy-Environment Research and Development" (CEERD) ("Zentrum für Umweltforschung und Entwicklung") des "Asian ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2003 - T-287/02
    Das Gericht hat also von Amts wegen zu prüfen, ob die Klagefrist gewahrt wurde (Urteil des Gerichts vom 18. September 1997 in den Rechtssachen T-121/96 und T-151/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1355, Randnr. 39).
  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
    Auszug aus EuG, 25.06.2003 - T-287/02
    Nach ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien und sind zwingendes Recht (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache T-119/95, Hauer/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22).
  • EuG, 14.07.1998 - T-119/95

    Hauer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2003 - T-287/02
    Nach ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien und sind zwingendes Recht (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache T-119/95, Hauer/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Programm Asia-Invest - Aufforderung zur

    Diese Rechtssache wurde unter dem Aktenzeichen T-287/02 in das Register eingetragen.

    14 Am 20. Dezember 2002 reichte die Kommission in den Rechtssachen AIT/Kommission, in denen der Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003 (Rechtssache T-287/02, Slg. 2002, II-2179) und der angefochtene Beschluss (Rechtssache T-288/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) ergangen ist, Klagebeantwortungen ein und beantragte u. a. die Verbindung dieser Rechtssachen.

    20 Mit Beschluss vom 25. Juni 2003 wies das Gericht die Klage des AIT in der Rechtssache T-287/02 gemäß den Artikeln 113 und 114 seiner Verfahrensordnung als unzulässig ab.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2005 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Forschungsvertrag mit dem Center for

    Am 23. September 2002 hat das AIT beim Gericht erster Instanz Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Juli 2000 betreffend den Abschluss des Vertrages mit Herrn Lefèvre, dem Leiter des CEERD/FIHRD, eingereicht (Rechtssache T-287/02).

    Mit Beschluss vom 25. Juni 2003 hat das Gericht gemäß Artikel 113 und 114 seiner Verfahrensordnung die Klage in der Rechtssache T-287/02 als unzulässig zurückgewiesen.

  • EuG, 13.11.2012 - T-278/11

    ClientEarth u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten -

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22, sowie Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003, AIT/Kommission, T-287/02, Slg. 2003, II-2179, Randnr. 20).
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