Rechtsprechung
EuG, 12.03.2001 - T-298/00 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Hendrickx / Cedefop
Verfahrensgang
- EuG, 12.03.2001 - T-298/00
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-217/01
- EuGH, 10.04.2003 - C-217/01
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 10.04.2003 - C-217/01
Hendrickx / Cedefop
betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 12. März 2001 in der Rechtssache T-298/00 (Hendrickx/Cedefop, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) , vertreten durch Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Beklagter im ersten Rechtszug,.Der Rechtsmittelführer hat mit Schriftsatz, der am 25. Mai 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. März 2001 in der Rechtssache T-298/00 (Hendrickx/Cedefop, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem dieses die Hauptsache in Bezug auf seine Klage für erledigt erklärt hat, die sich auf die Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung seines Antrags auf Zahlung einer Wiedereinrichtungsbeihilfe durch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtet hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-217/01
Hendrickx / Cedefop
In der vorliegenden Rechtssache ersucht Herr Michel Hendrickx, Beamter des Rates der Europäischen Union (im Folgenden: Rechtsmittelführer), den Gerichtshof um Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 12. März 2001 in der Rechtssache T-298/00 (im Folgenden: angefochtener Beschluss) sowie der in jenem Verfahren erfolglos angefochtenen Entscheidung des Europäischen Zentrums für die Entwicklung der Berufsbildung (im Folgenden: Cedefop oder Zentrum).