Rechtsprechung
EuG, 17.12.2008 - T-351/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Somm / HABM (Abri ombrageant)
- EU-Kommission
Somm Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke
- EU-Kommission
Somm Srl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Schatten spendende Abdeckung - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Keine durch Benutzung erworbene ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 13. September 2007 - SOMM / HABM
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1653/2006-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 28. Juni 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Eintragung einer ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (6)
- EuG, 24.02.2016 - T-411/14
Das Gericht weist die Klage von Coca-Cola ab, die eine Konturflasche ohne …
51 Die Anmeldemarke stellt somit nur eine Abwandlung der Form und der Aufmachung der betroffenen Waren dar, die es dem durchschnittlichen Verbraucher nicht ermöglicht, die fraglichen Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2008, Somm/HABM [Schatten spendende Abdeckung], T - 351/07, EU:T:2008:591, Rn. 27, …und vom 16. September 2009, Alber/HABM [Handgriff], T - 391/07, EU:T:2009:336, Rn. 60). - EuG, 25.09.2014 - T-171/12
'Peri / HABM (Forme d''un tendeur à vis)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer …
Diese Beurteilung ist auch dann uneingeschränkt zutreffend, wenn es sich bei dem fraglichen Publikum um ein spezialisiertes Publikum handelt (vgl. hinsichtlich eines beschränkten Kreises der Abnehmer von Mikrofonen das Urteil vom 12. September 2007, Neumann/HABM [Form eines Mikrofonkorbs], T-358/04, Slg, EU:T:2007:263, Rn. 46, hinsichtlich Schutzdächern und Schatten spendenden Abdeckungen das Urteil vom 17. Dezember 2008, Somm/HABM [Schatten spendende Abdeckung], T-351/07, EU:T:2008:591, Rn. 29, und hinsichtlich Luxusuhren und Ziffernblättern für Luxusuhren das Urteil vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, EU:T:2009:324, Rn. 87). - EuG, 18.01.2013 - T-137/12
FunFactory / HABM (Vibrateur) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer …
Dies steht jedoch nicht einer Berücksichtigung des Grundsatzes entgegen, dass Merkmale, die nach Auffassung der maßgeblichen Verkehrskreise vor allem eine technische und funktionelle Bedeutung haben, nicht als ein Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Waren wahrgenommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Handgriff, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 53; Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2008, Somm/HABM [Schatten spendende Abdeckung], T-351/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
- EuG, 19.04.2013 - T-347/10
'Adelholzener Alpenquellen / HABM (Forme d''une bouteille avec motif en relief)' …
Im Übrigen genügt die bloße Tatsache, dass andere Unternehmen des Getränkesektors häufig Flaschen mit geriffelter Oberfläche verwenden, als Beleg dafür, dass dieser Bestandteil im geschäftlichen Verkehr allgemein verwendet wird, und zwar unabhängig davon, ob die den Flaschenbauch umgebenden Rillen eine technische Funktion erfüllen oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 2008, Somm/HABM [Schatten spendende Abdeckung], T-351/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27, und vom 16. September 2009, Alber/HABM [Griff], T-391/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60). - EuG, 16.09.2009 - T-391/07
Alber / OHMI (Poignée) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen …
Schließlich ist, um beurteilen zu können, ob eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Form von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Herkunftshinweis wahrgenommen werden kann, der von dieser Kombination hervorgerufene Gesamteindruck zu untersuchen, was nicht unvereinbar damit ist, die einzelnen verwendeten Gestaltungselemente nacheinander zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2008, Somm/HABM [Schatten spendende Abdeckung], T-351/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.09.2013 - T-492/11
'"Rauscher" Consumer Products / HABM (Représentation d''un tampon)' - …
Doch selbst wenn man unterstellt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise mehr auf die verschiedenen technischen Details der Ware achten, bedeutet das nicht automatisch, dass sie diese so wahrnehmen, als hätten sie die Funktion einer Marke (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2008, Somm/HABM [Schatten spendende Abdeckung], T-351/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).