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   EuG, 12.02.2014 - T-81/12   

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https://dejure.org/2014,1499
EuG, 12.02.2014 - T-81/12 (https://dejure.org/2014,1499)
EuG, Entscheidung vom 12.02.2014 - T-81/12 (https://dejure.org/2014,1499)
EuG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - T-81/12 (https://dejure.org/2014,1499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Dumping - Einfuhren von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in China und in Taiwan - Antrag auf Erstattung erhobener Zölle - Art. 11 Abs. 8 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Rechtssicherheit"

  • Europäischer Gerichtshof

    Beco / Kommission

    Dumping - Einfuhren von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in China und in Taiwan - Antrag auf Erstattung erhobener Zölle - Art. 11 Abs. 8 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Rechtssicherheit

  • EU-Kommission

    Beco / Kommission

    Dumping - Einfuhren von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in China und in Taiwan - Antrag auf Erstattung erhobener Zölle - Art. 11 Abs. 8 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Rechtssicherheit“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widersprüchliche Angaben in der Auslegungsbekanntmachung der Kommission zur Erstattung von Antidumpingzöllen; Kommissionsbeschluss zum Antrag auf Erstattung von Antidumpingzöllen bei Einfuhr von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widersprüchliche Angaben in der Auslegungsbekanntmachung der Kommission zur Erstattung von Antidumpingzöllen; nichtiger Kommissionsbeschluss zum Antrag auf Erstattung von Antidumpingzöllen bei Einfuhr von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Beco / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses K (2011) 9112 endgültig der Kommission vom 13. Dezember 2011, mit dem ein Antrag auf Erstattung von Antidumpingzöllen abgelehnt wurde, die auf die Einfuhren von Verbindungselementen aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in der ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 22.05.2007 - T-216/05

    Mebrom / Kommission - Schutz der Ozonschicht - Einfuhr von Methylbromid in die

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Gehört jedoch ein gewisser Grad an Unbestimmtheit in Bezug auf den Sinn und die Reichweite einer Rechtsnorm zu deren Wesen, so ist zu prüfen, ob die betreffende Rechtsnorm derart unklar ist, dass die Rechtsunterworfenen etwaige Zweifel in Bezug auf die Reichweite oder den Sinn dieser Rechtsnorm nicht mit hinreichender Sicherheit ausräumen können (Urteil des Gerichts vom 22. Mai 2007, Mebrom/Kommission, T-216/05, Slg. 2007, II-1507, Rn. 108).

    Aus dem oben in Rn. 68 angeführten Urteil Mebrom/Kommission (Rn. 109) ergibt sich auch, dass eine Auslegungsbekanntmachung unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Rechtsunterworfenen beeinträchtigen kann, etwaige Zweifel in Bezug auf die Reichweite oder den Sinn der ausgelegten Rechtsnorm mit hinreichender Sicherheit auszuräumen.

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Folglich führt die Auslegungsbekanntmachung, die doch bezwecken soll, dass die Wirtschaftsteilnehmer über das Verfahren der Erstattung von Antidumpingzöllen aufgeklärt werden und damit die Rechtssicherheit für sie erhöht wird, zum gegenteiligen Ergebnis (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Rn. 556 und 557).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Daher muss im Fall der Überschneidung und der Unvereinbarkeit mit einer solchen Vorschrift der Auslegungsakt zurücktreten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Rn. 33).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Doch seien bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehöre, verfolgt würden (Urteil des Gerichtshofs vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Rn. 12).
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Indes ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Rechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Rn. 7, und vom 5. Juli 1984, Société d'initiatives et de coopération agricoles und Société interprofessionnelle des producteurs et expéditeurs de fruits, légumes, bulbes et fleurs d'Ille-et-Vilaine/Kommission, 114/83, Slg. 1984, 2589, Rn. 22; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1996, SNCF und British Railways/Kommission, T-79/95 und T-80/95, Slg. 1996, II-1491, Rn. 48, und vom 22. Januar 2013, Griechenland/Kommission, T-46/09, Rn. 149).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-270/11

    Schweden muss wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie über die

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Es ist zu beachten, dass Leitlinien, wie sie in Mitteilungen oder Auslegungsbekanntmachungen der Kommission enthalten sind, erlassen werden, um die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit des Vorgehens der Kommission zu gewährleisten (Urteil des Gerichtshofs vom 30. Mai 2013, Kommission/Schweden, C-270/11, Rn. 41).
  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Insbesondere sind Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei der Entscheidungsfindung verfügte (Urteil des Gerichts vom 11. Mai 2005, Saxonia Edelmetalle und ZEMAG/Kommission, T-111/01 und T-133/01, Slg. 2005, II-1579, Rn. 67).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-464/09

    Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Denn nach gefestigter Rechtsprechung ist die Kommission zwar durch die von ihr erlassenen Rahmen und Mitteilungen gebunden, jedoch gilt dies nur, soweit diese nicht von höherrangigen Vorschriften abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010, Holland Malt/Kommission, C-464/09 P, Slg. 2010, I-12443, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.01.2013 - T-46/09

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Indes ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Rechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Rn. 7, und vom 5. Juli 1984, Société d'initiatives et de coopération agricoles und Société interprofessionnelle des producteurs et expéditeurs de fruits, légumes, bulbes et fleurs d'Ille-et-Vilaine/Kommission, 114/83, Slg. 1984, 2589, Rn. 22; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1996, SNCF und British Railways/Kommission, T-79/95 und T-80/95, Slg. 1996, II-1491, Rn. 48, und vom 22. Januar 2013, Griechenland/Kommission, T-46/09, Rn. 149).
  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 12.02.2014 - T-81/12
    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Auslegungsakt wie die Auslegungsbekanntmachung, in der gemäß ihrer Präambel die Leitlinien für die Anwendung des Art. 11 Abs. 8 der Grundverordnung dargelegt werden, die in einer Verordnung enthaltenen zwingenden Vorschriften nicht ändern kann (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Januar 1992, Soba, C-266/90, Slg. 1992, I-287, Rn. 19, und Urteil des Gerichts vom 22. April 1993, Peugeot/Kommission, T-9/92, Slg. 1993, II-493, Rn. 44).
  • EuGH, 05.07.1984 - 114/83

    Société d'initiatives und de coopération agricoles / Kommission

  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

  • EuGH, 28.01.1992 - C-266/90

    Soba / Hauptzollamt Augsburg

  • EuG, 09.06.2021 - T-514/19

    DI/ EZB

    Da die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts anhand der tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu beurteilen ist, über die die Verwaltung bei seinem Erlass verfügte (vgl. Urteil vom 12. Februar 2014, Beco/Kommission, T-81/12, EU:T:2014:71, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), kann sich der Kläger somit nicht auf diese Einstellung berufen, um die Gültigkeit der Entlassungsentscheidung mit der Begründung anzufechten, dass die EZB den günstigen Ausgang des Strafverfahrens verkannt habe.
  • EuG, 05.10.2020 - T-380/17

    HeidelbergCement und Schwenk Zement/ Kommission

    Aus den Nrn. 1 und 4 der konsolidierten Mitteilung zu Zuständigkeitsfragen geht hervor, dass diese erlassen wurde, um die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit des Vorgehens der Kommission zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteile vom 30. Mai 2013, Kommission/Schweden, C-270/11, EU:C:2013:339, Rn. 41, und vom 12. Februar 2014, Beco/Kommission, T-81/12, EU:T:2014:71, Rn. 70).
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

    Auf die dagegen gerichtete Klage erklärte das Gericht der EU (EuG) den Beschluss mit Urteil vom 14. Februar 2014 für nichtig (T-81/12, juris-Datenbank).
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