Rechtsprechung
   EuG, 25.10.2007 - T-94/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36559
EuG, 25.10.2007 - T-94/03 (https://dejure.org/2007,36559)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2007 - T-94/03 (https://dejure.org/2007,36559)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - T-94/03 (https://dejure.org/2007,36559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,36559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferriere Nord / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Ferriere Nord / Kommission

    EGKS - Kartelle - Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 65 KS nach Ablauf dieses Vertrags festgestellt wird (Art. 65 §§ 1, 4 und 5 KS; Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 3 und 15 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 58, 60, 75-76, 79)

  • EU-Kommission

    Ferriere Nord / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Ferriere Nord S.p.A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. März 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 5087 endg. der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.956 - Bewehrungsrundstahl) betreffend ein Kartell bestimmter italienischer Hersteller von beim Häuserbau verwendetem ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • EuGH, 21.09.2017 - C-88/15

    Ferriere Nord / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller

    Das Gericht erklärte mit Urteil vom 25. Oktober 2007, Ferriere Nord/Kommission (T-94/03, [nicht veröffentlicht, EU:T:2007:320]), die Entscheidung von 2002 für nichtig.

    Im Anschluss an das Urteil vom 25. Oktober 2007, Ferriere Nord/Kommission (T-94/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:320), hätte bei richtiger Anwendung des Urteils vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582), eine neue Mitteilung der Beschwerdepunkte erlassen werden müssen.

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

    Soweit jedoch eine Frage nicht Gegenstand von Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder auf seiner Grundlage erlassener Regelungen war, konnten der EG-Vertrag und die zu seiner Durchführung ergangenen Vorschriften selbst vor Auslaufen des EGKS-Vertrags auf Erzeugnisse anwendbar sein, die unter den EGKS-Vertrag fielen (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1987, Deutsche Babcock, 328/85, Slg. 1987, 5119, Rn. 10, sowie Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, oben in Rn. 125 angeführt, Rn. 100; Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2007, Ferriere Nord/Kommission, T-94/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 83, und ThyssenKrupp Stainless/Kommission, oben in Rn. 116 angeführt, Rn. 78, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, oben in Rn. 122 angeführt, Rn. 70 und 73).

    Der Umstand, dass der fragliche rechtliche Rahmen aufgrund des Auslaufens des EGKS-Vertrags zum Zeitpunkt der rechtlichen Würdigung nicht mehr gilt, ändert nichts an dieser Beurteilung, denn sie bezieht sich auf eine Rechtslage, die eindeutig zu einem Zeitpunkt bestand, als die auf der Grundlage des EGKS-Vertrags erlassenen materiell-rechtlichen Vorschriften anwendbar waren (Urteile ArcelorMittal Luxembourg u. a./Kommission, oben in Rn. 123 angeführt, Rn. 66, sowie ThyssenKrupp Stainless/Kommission, oben in Rn. 116 angeführt, Rn. 86, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, oben in Rn. 122 angeführt, Rn. 79; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Ferriere Nord/Kommission, oben in Rn. 126 angeführt, Rn. 96).

  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

    Die Entscheidung wurde vom Gericht gegenüber der Klägerin (Urteil vom 25. Oktober 2007, Ferriere Nord/Kommission, T-94/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:320) und den anderen Adressaten mit der Begründung für nichtig erklärt, dass ihre Rechtsgrundlage, d. h. Art. 65 §§ 4 und 5 KS, bei ihrem Erlass nicht mehr in Kraft gewesen sei.

    - Zwischen der Verkündung des Urteils vom 25. Oktober 2007, Ferriere Nord/Kommission (T-94/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:320), und dem Erlass der Entscheidung von 2009, d. h. während eines Zeitraums von über zwei Jahren, habe sich die Kommission darauf beschränkt, das oben in Rn. 11 genannte Schreiben vom 30. Juni 2008, in dem die Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt worden sei, sowie Auskunftsverlangen zu versenden, und in diesem Zeitraum sei weder eine neue Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt worden noch habe eine neue Anhörung stattgefunden, obwohl es für die Kommission nicht schwierig gewesen wäre, den Fehler zu berichtigen, der zur Ungültigkeit der für nichtig erklärten Entscheidung geführt habe, da das Gericht den Fehler klar benannt habe;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht