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VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2312/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(Keine Mitbestimmung des Personalrates nach PersVG HE § 81 Abs 1 bei der Umwandlung eines Bauhofes und Betriebshofes in einen kommunalen Eigenbetrieb)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
(Keine Mitbestimmung des Personalrates nach PersVG HE § 81 Abs 1 bei der Umwandlung eines Bauhofes und Betriebshofes in einen kommunalen Eigenbetrieb)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.06.1994 - 23 L 6/94
- VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2312/94
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 317 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2312/94
In derartigen Fällen hat der Dienststellenleiter, der bei Vorliegen eines Mitbestimmungstatbestandes die Mitbestimmungsrechte des Personalrates als dessen Gesprächspartner wahren muß, die Einwände des Personalrats gegen eine Entscheidung dem für die Maßnahme zuständigen Organ zur Kenntnis zu geben und umgekehrt den Personalrat über dessen Vorstellungen zu informieren (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1. Juni 1994 - TL 864/94 - S. 11).
- VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2639/02
Mitwirkung gemäß § 81 Abs 1 PersVG HE bei Fremdvergabe von Arbeiten
Voraussetzung einer Privatisierung ist die Verlagerung von Arbeiten und Aufgaben auf einen privaten Rechtsträger, also ein Rechtsträgerwechsel im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Januar 1995 - TL 2312/94 - PersR 1995, 255), wobei eine Privatisierung auch dann vorliegen dürfte, wenn die Arbeiten und Aufgaben auf verschiedene private Rechtsträger verlagert werden.