Rechtsprechung
OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 141/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Luftfrachtführerhaftung: Anforderungen an die Schadensanzeige
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Transportschäden an Möbeln; Entgeltliche Beförderung von Gütern im internationalen Bereich per Flugzeug ; Anforderungen an Schadensanzeige nach Art. 26 Abs. 2 Warschauer Abkommen 1955; Wesentliche Übereinstimmung des aus Schadensanzeige ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Transportschäden an Möbeln; Entgeltliche Beförderung von Gütern im internationalen Bereich per Flugzeug ; Anforderungen an Schadensanzeige nach Art. 26 Abs. 2 Warschauer Abkommen 1955; Wesentliche Übereinstimmung des aus Schadensanzeige ...
- reise-recht-wiki.de
Anforderungen an eine Schadensanzeige im Rahmen von Gepäckschäden und Kofferschäden nach Transport und Beförderung
- Judicialis
Warschauer Abkommen Art. 26
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Warschauer Abkommen Art. 26
Recht der Gepäck- und Frachttransportgeschäfte - Haftung des Luftfrachtführers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.04.2002 - 3 O 5505/01
- OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 141/02
- OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 141/01
Papierfundstellen
- TranspR 2003, 314
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit …
Aufgrund der Umstände des Einzelfalls war dem Kläger jedoch das Ausschöpfen der Frist zuzubilligen: Durch die Schadensanzeige soll, damit sie ihrem Zweck der Information und Schadensabgrenzung gerecht werden kann, die Art der Beschädigung und deren ungefährer Umfang mitgeteilt werden (OLG Celle, TranspR 2003, 314 ff).