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   LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12   

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https://dejure.org/2012,39648
LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2012,39648)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12.12.2012 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2012,39648)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12 (https://dejure.org/2012,39648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Dreijährige Verjährungsfrist im Transportrecht gilt auch für Primärleistungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2013, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Die Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 31/08 - hinsichtlich des Vorsatzes im Sinne von § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB aufgestellt habe, lägen bei ihm nicht vor.

    Die Bestimmung des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrer dreijährigen Verjährungsfrist ist grundsätzlich auch auf Primärleistungsansprüche anwendbar (BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 31/08, Juris).

    Zwar lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2010 - I ZR 31/08 - so lesen, als müsse der Vorsatz in der genannten Weise qualifiziert sein.

    So entfällt der Vorsatz im Falle der Nichtzahlung, "wenn der Schuldner - aus welchen Gründen auch immer - der Ansicht ist, nicht zu schulden, bereits aufgerechnet zu haben oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können" (BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 31/08; vgl. auch Koller , Transportrecht, 7. Aufl., § 439 HGB Rz. 27).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2010 - I ZR 31/08 - bietet mit Blick auf die darin formulierten Anforderungen an den Vorsatz im Rahmen des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB - auch dann, wenn es sich, wofür einiges spricht, lediglich um eine missglückte Formulierung handeln sollte - keine sichere Orientierungshilfe bei der verjährungsrechtlichen Behandlung vorsätzlicher Nichtzahlungen von Frachtansprüchen.

  • LG Wuppertal, 15.03.2012 - 6 S 63/11

    Fälligkeit eines Frachtanspruchs bei unklaren AGB und treuwidrigem Berufen auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Hieran bestehen aus guten Gründen erhebliche Zweifel (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11).

    Ist - wie im Streitfall - der Frachtauftrag unstreitig beanstandungsfrei erfüllt worden und entsteht dem Auftraggeber aus dem Fehlen von Originalbelegen kein Nachteil, ist die Berufung auf ein Fehlen derselben treuwidrig (LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11; Urt. v. 09.08.2011 - 1 O 43/11; Koller , Transportrecht, 7. Aufl., § 420 HGB Rz. 7a).

    Anderenfalls profitierte er doch wieder von einem Verhalten, von dem er nach der Wertung des § 242 BGB nicht profitieren soll, weil er an ihm - objektiv betrachtet - kein anerkennenswertes Interesse hat (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11) und das sich - unabhängig von seiner inneren Motivlage - objektiv als Missbrauch einer formalen Rechtsposition darstellt.

  • AG Remscheid, 21.05.2012 - 7 C 14/12

    Anspruch auf Zahlung von Entgelt für die Ausführung von Transportaufträgen im

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 21.05.2012 (7 C 14/12) wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 21.05.2012 verkündeten und mit Datum vom 25.05.2012 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Duisburg (Az. 7 C 14/12) vollumfänglich abzuweisen.

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Dieser Freistellungsanspruch ist jedoch aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 281 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 250 BGB spätestens in der Berufungsinstanz gemäß § 250 Satz 2 BGB in den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch übergegangen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 910, 912 f.).
  • LG Wuppertal, 09.08.2011 - 1 O 43/11

    Geltendmachung von Vergütungsansprüchen durch einen Speditionsinhaber aus

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12
    Ist - wie im Streitfall - der Frachtauftrag unstreitig beanstandungsfrei erfüllt worden und entsteht dem Auftraggeber aus dem Fehlen von Originalbelegen kein Nachteil, ist die Berufung auf ein Fehlen derselben treuwidrig (LG Wuppertal, Urt. v. 15.03.2012 - 6 S 63/11; Urt. v. 09.08.2011 - 1 O 43/11; Koller , Transportrecht, 7. Aufl., § 420 HGB Rz. 7a).
  • LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14

    Frachtgeschäft: Geltung von Frachtrecht für Transport-Rahmenverträge;

    Verschiedene Gerichte haben eine einschränkende Auslegung des Merkmals der mangelnden Vorwerfbarkeit der vorsätzlichen Nichtzahlung befürwortet (LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12 -, juris RN 32; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2013 - I-18 U 107/12, 18 U 107/12 -, juris RN 15) und die Gründe der jeweiligen Nichtzahlung einer eingehenden Prüfung unterzogen.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2017 - 18 U 164/15

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über den Transport von Beleg- und

    Sie ergeben sich weder aus dem Rahmenvertrag, dort namentlich § 4, noch aus dem Umstand, dass keine Tourenpläne mehr erstellt und abgeliefert worden sind (vgl. zu Letzterem z.B. LG Wuppertal, Urteil vom 12.12.2012 - 8 S 47/12, zitiert nach juris = TranspR 2013, 158).
  • OLG München, 14.04.2021 - 7 U 5687/20

    Verjährung des Frachtlohnanspruchs

    Dabei kann offenbleiben, ob die Zahlungsverweigerung der Beklagten - wie die Klägerin unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Wuppertal behauptet - deswegen tatsächlich rechtsmissbräuchlich war (die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des LG Wuppertal betrifft jedoch ohnehin einen im Sachverhalt anderen Fall, da die dortige Beklagte von der Frachtführerin im Gegensatz zum streitgegenständlichen Fall zumindest Kopien der quittierten Frachtablieferungsbelege erhalten hatte, LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12, Rdnr. 5; auch im Fall des OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2014 - I-18 U 124/13 stützte sich die dortige Beklagte für die Begründung der Zahlungsverweigerung allein auf die fehlende Vorlage der Unterlagen im Original).
  • AG Dippoldiswalde, 14.08.2013 - 5 C 87/13

    Fracht, Fälligkeit von - Originalbelege, Zusendung von

    Die Verweigerung der Zahlung einer Frachtforderung durch den Auftraggeber mit der Begründung, der Auftragnehmer habe entgegen der getroffenen Vereinbarung keine Originale der Frachtablieferungspapiere erhalten, verstößt deshalb vorliegend auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da der Frachtauftrag unstreitig erfüllt wurde und dem Auftraggeber aus dem Fehlen von Originalbeträgen kein Nachteil entstanden ist (vgl. Landgericht Wuppertal, Urteil v. 12.12.2012, AZ: 8 S 47/12).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.03.2013 - 36 O 74/10   

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LG Düsseldorf, 04.03.2013 - 36 O 74/10 (https://dejure.org/2013,9153)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2013 - 36 O 74/10 (https://dejure.org/2013,9153)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2013 - 36 O 74/10 (https://dejure.org/2013,9153)
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  • TranspR 2013, 158
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