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   BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85   

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BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85 (https://dejure.org/1986,1856)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1986 - III ZR 56/85 (https://dejure.org/1986,1856)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - III ZR 56/85 (https://dejure.org/1986,1856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Umlegeplanes - Unwirksamer Bebauungsplan als Grundlage eines Umlegungsplans - Zivilrechtliche Folgen des Verstoßes gegen die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans - Folgen der formellen Mängel bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG 1960 § 12
    Inkrafttreten eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 561
  • NVwZ 1987, 448 (Ls.)
  • UPR 1987, 182
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Der Gesetzgeber unterliegt bei seiner Ausgestaltung des Verkündungsvorgangs allerdings insofern einer verfassungsrechtlichen Grenze, als er schutzwürdige Interessen nicht verletzen, insbesondere den Rechtsschutz der Betroffenen nicht unangemessen erschweren oder verkürzen darf (BVerfGE 65, 283, 291).

    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 65, 283, 292 nicht entgegen.

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Es hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1973 (IV C 71.71 = BVerwGE 44, 244, 250) lediglich ausgeführt, daß das Rechtsverbindlichwerden des Bebauungsplans (§ 12 Satz 3 BBauG 1960) nur abhänge von der Bekanntmachung und der sie "begleitenden" Zugänglichkeit des Plans, nicht aber auch davon, daß die Zugänglichkeit bereits einen bestimmten Zeitraum andauert.

    Das die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans gemäß § 12 Satz 3 BBauG 1960 bereits mit dem Wirksamwerden der Bekanntmachung eintritt (BGHZ 55, 288; BVerwGE 44, 244, 249), also zu einem Zeitpunkt in dem der Pflicht, den Plan zur Einsicht bereitzuhalten, frühestens beginnt, verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, aus ihm läßt sich ein Gebot, daß eine Rechtsnorm erst nach Bekanntmachung ihres Inhalts in Kraft treten dürfe, nicht herleiten.

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 28/70

    Verfahren bei Auslegung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Der erkennende Senat hat demgegenüber in seinem Urteil vom 8. Februar 1971 (III ZR 28/70 = BGHZ 55, 288) einen Zeitraum von 9 Tagen für unbedenklich gehalten.

    Das die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans gemäß § 12 Satz 3 BBauG 1960 bereits mit dem Wirksamwerden der Bekanntmachung eintritt (BGHZ 55, 288; BVerwGE 44, 244, 249), also zu einem Zeitpunkt in dem der Pflicht, den Plan zur Einsicht bereitzuhalten, frühestens beginnt, verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, aus ihm läßt sich ein Gebot, daß eine Rechtsnorm erst nach Bekanntmachung ihres Inhalts in Kraft treten dürfe, nicht herleiten.

  • BGH, 27.01.1983 - III ZR 131/81

    Verstoß gegen Baurechtsvorschriften ohne nachbarschützenden Charakter

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Allein die von ihm angenommene Nichtigkeit des Bebauungsplans reicht nicht aus; es kann nicht ausgeschlossen werden, daß Teile des Umlegungsplans bereits verwirklicht worden sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 131/81 = WM 1983, 475 zu § 47 VwGO).
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 174/83

    Bemessung des Geldausgleichs

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Zur Berechnung des Flächenbeitrags nach § 58 BBauG sei auf das Senatsurteil vom 6. Dezember 1984 - III ZR 174/83 = BGHZ 93, 103 hingewiesen.
  • BVerwG, 12.12.1975 - 4 B 176.75

    Nachträgliche Heilung sog. Verkündungsmängel bei Bebauungsplänen

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Es ist vielmehr anerkannt, daß derartige Mängel im Verkündungsvorgang nachträglich - mit Wirkung für die Zukunft - dadurch geheilt werden können, daß die bisherige dem Gesetz nicht entsprechende Verkündung durch eine ordnungsgemäße ersetzt wird (BVerwG Beschl. v. 12. Dezember 1975 - IV B 176.75 = BRS 29 Nr. 14; Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG Lief. Sept. 1977 § 12 Rn. 8 u. 24.; Gelzer Bauplanungsrecht 3. Aufl. Rn. 362).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1980 - 1 C 7/79
    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Die vom Berufungsgericht (in Anlehnung an OVG Lüneburg NJW 1981, 1853; Schmaltz DVBl. 1981, 328 f. und v. Mutius/Hill Die Behandlung fehlerhafter Bebauungspläne S. 50; Brügelmann/Meyer BBauG § 183 f Rn. 10) verneinte Frage, ob der Bebauungsplan am 25. Oktober 1974 von der Gemeinde mit Rückwirkung in Kraft gesetzt worden ist (§§ 155 a Abs. 5, 183 f Abs. 3 BBauG 1979), stellt sich nicht.
  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 137/74

    Inzidentprüfung von Bebauungsplänen durch Baulandgerichte bezüglich der

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - III ZR 56/85
    Bildet ein unwirksamer Bebauungsplan die Grundlage eines Umlegungsplans, so zieht das - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - auch die Unwirksamkeit dieses Plans nach sich (st. Rspr. z.B. BGHZ 66, 322, 324).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Aus denselben Gründen scheidet auch die geltend gemachte Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 N 2.86 - (BRS 46 Nr. 15) und vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1986 - III ZR 56/85 - (UPR 1987, 182) aus; die Beschwerde bezieht sich insoweit auf dieselben Rechtssätze wie im genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 9.05

    Veraenderungssperren fuer den Uferbereich des Griebnitzsees rechtmaessig

    Insoweit kann auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 1986, ZfBR 1987, 106, verwiesen werden, mit dem der Revision gegen das von der Antragstellerin für ihre Auffassung zitierte obergerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 7. Februar 1985, BayVBl 1985, 374) stattgegeben worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 10.05

    Veränderungssperre für den Uferbereich des Griebnitzsees

    Insoweit kann auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 1986, ZfBR 1987, 106, verwiesen werden, mit dem der Revision gegen das vom Antragsteller für seine Auffassung zitierte obergerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 7. Februar 1985, BayVBl 1985, 374) stattgegeben worden ist.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    Ob ein gewisser Zeitraum zwischen Inkrafttreten der Norm und erstmaligem Bereithalten verkündeter Vorschriftenteile unschädlich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283; BGH, Urteil vom 30.10.1986 - III ZR 56/85 - UPR 1987, 182 jeweils zu § 12 BBauG 1960), bedarf hier keiner Entscheidung, weil das Verhältnis zwischen Verkündung und Bereithalten auf der Grundlage der angegriffenen Verordnung ein anderes ist als von der Antragstellerin angenommen.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

    Ob ein gewisser Zeitraum zwischen Inkrafttreten der Norm und erstmaligem Bereithalten verkündeter Vorschriftenteile unschädlich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283; BGH, Urteil vom 30.10.1986 - III ZR 56/85 - UPR 1987, 182 jeweils zu § 12 BBauG 1960), bedarf hier keiner Entscheidung, weil das Verhältnis zwischen Verkündung und Bereithalten auf der Grundlage der angegriffenen Verordnung ein anderes ist als von der Antragstellerin angenommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2005 - 2 S 111.05

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; Aufstellung eines Bebauungsplans

    Insoweit kann auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Oktober 1986, ZfBR 1987, 106, verwiesen werden, mit dem der Revision gegen das vom Antragsteller für seine Auffassung zitierte obergerichtliche Urteil (OLG München, Urteil vom 7. Februar 1985, BayVBl 1985, 374) stattgegeben worden ist.
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