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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1991 - 8 S 3162/90   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.1991 - 8 S 3162/90 (https://dejure.org/1991,16686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.1991 - 8 S 3162/90 (https://dejure.org/1991,16686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 1991 - 8 S 3162/90 (https://dejure.org/1991,16686)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1992, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Sie legt wissenschaftlich untermauerte Immissions- und Emissionswerte sowie Verfahren zu ihrer Ermittlung fest, über die sich die Gerichte nicht ohne weiteres hinwegsetzen können, sondern die erst bei konkret Einklang mit § 5 17. BImSchV regelmäßig nicht von vornherein den Technik überholt sind und den gesetzlichen Anforderungen der §§ 1, 3 und 5 BImSchG nicht mehr gerecht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. 20 17. BImSchV nicht zu vereinbaren. Beschl. v. 18.3.1994 - 8 B 12060/93. OVG- Umdr. S. 14 m.w.N.) Die Anwendbarkeit und Tauglichkeit der in der TA Luft enthaltenen Festsetzungen zur Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30.5.1991 (NVwZ 1991, 868) nicht berührt (vgl. HessVGH, Urt. v. 29.10.1991, UPR 1992, 319; Jarass, a.a.O., § 48 dieser auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassenen gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt wäre, sind nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

    Die Tauglichkeit der in der TA Luft enthaltenen Festsetzungen zur Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird entgegen dem schriftsätzlichen Vorbringen der Kläger durch die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 30.5.1991 (NVwZ 1991, 868) nicht in Frage gestellt (vgl. Hess.VGH, U. v. 29.10.1991, UPR 1992, 319 = ESVGH 42, 81; Jarass, BImSchG, 2. Aufl., 1993, § 48 RdNr. 14).
  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5

    Nicht dagegen kann der Kläger den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Einwohner als eigene Rechtsposition geltend machen; denn diese Aufgabe rechnet nicht zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten, sondern ist Teil der allgemeinen Schutzpflicht des Staates für sein Staatsgebiet und die darin lebenden Menschen (vgl. OVG Koblenz, a.a.O.; Sellner, Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen, Anm. 356; Jarass, BImschG, § 6 Rdnr. 39 m. w. N.); diese Rechtsauffassung hat der erkennende Senat auch bereits seiner Entscheidung betreffend das Kohlekraftwerk Staudinger (Urteil vom 29. Oktober 1991 - 14 A 2767/90 -, UPR 1992, S. 319 ) zugrundegelegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Die Anwendbarkeit und Tauglichkeit der in der TA Luft enthaltenen Festsetzungen zur Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe des BImSchG wird durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 1991 (NVwZ 1991, 868) nicht berührt (vgl. HessVGH, Urteil vom 29. Oktober 1991, UPR 1992, 319 - nur Ls. - Jarass, a.a.O., § 48 Rdnr. 14).
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