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   RG, 11.11.1911 - Rep. V. 157/11   

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RG, 11.11.1911 - Rep. V. 157/11 (https://dejure.org/1911,12)
RG, Entscheidung vom 11.11.1911 - Rep. V. 157/11 (https://dejure.org/1911,12)
RG, Entscheidung vom 11. November 1911 - Rep. V. 157/11 (https://dejure.org/1911,12)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann sind salzhaltige Quellen "Solquellen" im Sinne des § 1 preuß. Allg. Bergges. vom 24. Juni 1865.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bergwerkseigentum an Solquellen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 293
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Regensburg, 20.02.2013 - RO 8 K 12.30145

    Wehrdienstentziehung; keine Gewissengründe; Haftbedingungen in der Türkei

    Zuvor hatte die Rechtsprechung dies unter Verweis auf Art. 4 Abs. 3 b) EMRK, wonach von den Bürgern geforderte Dienstleistungen militärischer Art keine verbotene Zwangsarbeit darstellen und damit nach der EMRK grundsätzlich zulässig sind, fast einhellig abgelehnt (vgl. zur bisherigen deutschen Rechtsprechung m.w.N. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.3.2007, 11 LA 189/06, ; so auch noch VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, juris).

    Auch droht dem Kläger nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine durch Art. 3 EMRK verbotene erniedrigende Strafe, wenn er in die Türkei zurückkehrt und dort den Militärdienst verweigert (so aber für einen Asylsuchenden, der aus Gewissensgründen den Wehrdienst in der Türkei verweigert, VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11 ).

    Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ).

  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166

    Unglaubhafte Luftwegeinreise; Verfahren bei Festnahmen; Wahlbeobachterausweis der

    Zuvor hatte die Rechtsprechung dies unter Verweis auf Art. 4 Abs. 3 b) EMRK, wonach von den Bürgern geforderte Dienstleistungen militärischer Art keine verbotene Zwangsarbeit darstellen und damit nach der EMRK grundsätzlich zulässig sind, fast einhellig abgelehnt (vgl. zur bisherigen deutschen Rechtsprechung m.w.N. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.3.2007, 11 LA 189/06, ; so auch noch VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, juris).

    Auch droht dem Kläger nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine durch Art. 3 EMRK verbotene erniedrigende Strafe, wenn er in die Türkei zurückkehrt und dort den Militärdienst verweigert (so aber für einen Asylsuchenden, der aus Gewissensgründen den Wehrdienst in der Türkei verweigert, VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11 ).

    Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ).

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 10 V 424/11

    Veranlagung der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen mit

    In Anbetracht der zitierten Rechtsprechung des BVerfG und vor allem auch im Lichte des Beschlusses des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, DStR 2010, 1721) zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz a.F. und der Entscheidung des EuGH vom 10.05.2011, C-147/08, DB 2011, 1169-1171 kann diese Rechtsprechung jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden (vgl. Messner, DStR 2010, 1875, 1878; Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts -Nds FG- vom 09.11.2010, 10 V 309/10 und vom 14.06.2011, 10 V 157/11).
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