Rechtsprechung
RG, 03.01.1894 - Rep. V. 168/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Rechtsanwalt die Beweisgebühr nach § 13 Ziff. 4 und die Erhöhung der Verhandlungsgebühr nach § 17 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte fordern? Ist es notwendig, daß das Gericht einen neuen späteren Termin zur Aufnahme des Beweises ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweisgebühren der Rechtsanwälte.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 32, 410
Rechtsprechung
FG Hamburg, 02.12.1994 - V 168/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.11.1995 - I B 42/95
Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör
Auszug aus FG Hamburg, 02.12.1994 - V 168/93
Das Urt. des FG Hamburg v. 2.12.1994 - V 168/93 (NZB eingelegt I B 42/95) läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die einjährige Festsetzungsfrist für AdV-Zinsen (§§ 237, 239 AO) beginnt auch dann erst mit Ablauf des Kj, in dem eine Anfechtung des Bescheids endgültig erfolglos geblieben ist (z. B. Zurückweisung der NZB), wenn die Aussetzungsverfügung (§ 361 AO) während des Einspruchsverfahrens aufgehoben und wenn in dessen weiterem Verlauf die Vollziehung erneut mit einem anderen Betrag ausgesetzt wurde.