Weitere Entscheidung unten: RG, 21.10.1903

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   FG Hamburg, 08.03.2006 - V 187/03   

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https://dejure.org/2006,22525
FG Hamburg, 08.03.2006 - V 187/03 (https://dejure.org/2006,22525)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2006 - V 187/03 (https://dejure.org/2006,22525)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2006 - V 187/03 (https://dejure.org/2006,22525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 2 S. 2 § 6b
    Berücksichtigung einer § 6b-Rücklage im Wege einer Bilanzberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung einer § 6b-Rücklage im Wege einer Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bildung einer Reinvestitionsrücklage; Umfang der Änderung der Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts; Qualifizierung einer Änderung der Wahlrechtsausübung; Folgen der Änderung einers Bilanz; Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz: § 6b-Rücklage

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.04.1973 - I R 57/71

    Keine Tarifvergünstigung für nur im zeitlichen Zusammenhang mit einer

    Auszug aus FG Hamburg, 08.03.2006 - V 187/03
    Insbesondere die durch den Kläger bewirkte Entnahme des Geschäftsgebäudes wie auch die Entnahmen von Geldbeträgen zur Begleichung privat veranlasster Zinsaufwendungen hatte keinen berichtigungsfähigen "unrichtigen" Bilanzansatz zur Folge (vgl. BFH, Urteil vom 18.4.1973, I R 57/71, BFHE 109, 505 , BStBl II 1973, 700 ).
  • BFH, 23.01.2008 - I R 40/07

    Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen

    Eine außerbilanzielle Gewinnerhöhung berührt keinen Bilanzansatz und kann daher die Rechtsfolge des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG 1997 nicht herbeiführen (ebenso FG Münster, Urteil vom 27. Januar 2005 12 K 4155/03 E,G, EFG 2006, 1654; FG Hamburg, Urteil vom 8. März 2006 V 187/03, EFG 2006, 1153; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 4 EStG Rz 472; a.A. Wied in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rz 1035; Korn/Strahl, EStG, § 4 Rz 448, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   RG, 21.10.1903 - Rep. V. 187/03   

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https://dejure.org/1903,104
RG, 21.10.1903 - Rep. V. 187/03 (https://dejure.org/1903,104)
RG, Entscheidung vom 21.10.1903 - Rep. V. 187/03 (https://dejure.org/1903,104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist eine Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung trotz § 71 Abs. 2 Satz 1 G.B.O. zulässig, wenn vor der Beschwerde eine Remonstration an das Grundbuchamt gerichtet, aber zurückgewiesen ist, oder wenn behauptet wird, daß die Eintragung nach Maßgabe der ihr zugrunde ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde in Grundbuchsachen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 55, 404
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