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   BFH, 01.07.1954 - V 219/53 U   

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https://dejure.org/1954,888
BFH, 01.07.1954 - V 219/53 U (https://dejure.org/1954,888)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1954 - V 219/53 U (https://dejure.org/1954,888)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1954 - V 219/53 U (https://dejure.org/1954,888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuervergünstigung bei Montage von Reifen - Unentgeltliches Aufziehen neuer Reifen als Werklieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 59, 151
  • BStBl III 1954, 267
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.04.1966 - V 158/63

    Aufziehen neuer oder gebrauchter Reifen auf Felgen von Kraftfahrzeugen -

    Das Finanzgericht (FG) ging davon aus, daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 219/53 U vom 1. Juli 1954 (BFH 59, 151; BStBl III 1954, 267) in dem Aufziehen fabrikneuer Reifen auf die Felgen eines Kraftfahrzeugs keine Bearbeitung des gelieferten Reifens liege.

    In dem BFH-Urteil V 219/53 U vom 1. Juli 1954 (a.a.O.) habe der BFH nur entschieden, daß das unentgeltliche Aufziehen fabrikneuer Reifen die Reifenlieferung nicht zu einer Werklieferung mache.

    Wie der BFH bereits in dem Urteil V 219/53 U vom 1. Juli 1954 (a.a.O.) ausgeführt hat, kommt es dem Kunden, der einen neuen Reifen kauft, in erster Linie darauf an, einen Reifen zu erhalten.

  • BFH, 17.10.1957 - V 150/56 U

    Großhandelsvergünstigung durch Schaffung einer betriebsfähigen Anlage

    Im Gegensatz zum Sachverhalt des Urteils des Bundesfinanzhofs V 219/53 U vom 1. Juli 1954 (Slg. Bd. 59 S. 151, Bundessteuerblatt 1954 III S. 267) hat der Bf. die Montagearbeiten nicht als bloßen Dienst am Kunden übernommen, sondern im Streitfall ist davon auszugehen, daß die handwerklichen Leistungen vertraglich ausbedungen und zum wesentlichen Inhalt des einheitlich zu beurteilenden Vertrags geworden sind.

    Der erkennende Senat tritt somit, wie schon das obenangeführte Urteil V 219/53 U vom 1. Juli 1954 erkennen läßt, der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs bei (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 379/28 vom 4. Juli 1928, Reichssteuerblatt - RStBl - 1929 S. 70, und Urteil des Reichsfinanzhofs V 97/43 vom 31. Mai 1944, Slg. Bd. 54 S. 91, RStBl 1944 S. 599).

  • BFH, 30.06.1998 - III B 232/95

    Divergenzrüge - Bezeichnungserfordernis - Entscheidungserheblichkeit - Einbau

    b) Inwieweit das FG vom Urteil des BFH vom 1. Juli 1954 V 219/53 U (BFHE 59, 151, BStBl III 1954, 267) abgewichen ist, kann offenbleiben.
  • BFH, 18.05.1956 - V 276/55 U

    Einordnung der Überlassung technischer Zeichnungen und Beschreibungen an

    Für die Auslegung des § 3 UStG sind deshalb auch nur umsatzsteuerliche Gesichtspunkte maßgebend (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 219/53 U vom 1. Juli 1954, Slg. Bd. 59 S. 151, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 267).
  • BFH, 26.01.1961 - V 293/58 U

    Großhandelsvergünstigung durch eine steuerlich schädliche Bearbeitung der

    Denn der Senat hat bereits im Urteil V 219/53 U vom 1. Juli 1954 (BStBl 1954 III S. 267, Slg. Bd. 59 S. 151) entschieden, daß technisch und wirtschaftlich untergeordnete Nebenleistungen, die als bloßer Kundendienst gewertet werden können, nicht die Annahme des einheitlichen Vorgangs einer Werklieferung rechtfertigen könne.
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