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FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88 |
Zitiervorschläge
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79
Auszug aus FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
(vgl. BFH Urteil vom 17.5.1982 IV B 66/79 (nicht amtlich veröffentlicht).Die Einzahlung der Kommanditeinlage an die GmbH-Geschäftsführung ist, wie gesagt, für sich genommen kein Indiz für den Beginn des Wirtschaftens der KG - ebensowenig, wie die private Geldbeschaffung des Einzelkaufmanns für den Beginn des Betriebes seiner Einzelfirma (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.1982 IV B 66/79, nicht amtlich veröffentlicht).
- BFH, 20.07.1988 - X R 46/81
Anforderungen an die Begründung einer Unternehmereigenschaft des Kommanditisten
Auszug aus FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
(BFH-Urteil vom 20.7.1988 X R 46/81). - BFH, 30.04.1985 - VIII R 255/80
Gewerbesteuer - Gewerbebetrieb - GmbH & Co. KG - GmbH als alleiniger persönlich …
Auszug aus FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft komme es für die Frage, wann die gewerbliche Tätigkeit begonnen habe, auf die entfaltete Tätigkeit an, nicht auf die gewerbliche Prägung der Gesellschaft (BFH-Urteil vom 30.4.1985 VIII R 255/80, BStBl II 1985, 434).
- BFH, 21.09.1995 - IV R 117/94
Betriebsausgaben bei nicht zustandegekommener Personengesellschaft
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaft zu betreibenden Unternehmens abzielen (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, nicht veröffentlicht; FG Hamburg vom 9. April 1992 V 272/88, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 521 rkr.). - BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96
Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaften zu betreibenden Unternehmens abzielen (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, NV; FG Hamburg, Urteil vom 9. April 1992 V 272/88 --rkr.--, EFG 1992, 521). - FG Berlin, 07.04.2003 - 9 K 9437/00
Darlehensverlust und Anwaltskosten als negative, vorweggenommene Einkünfte aus …
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaft zu betreibenden Unternehmens (vgl. Beschluss des BFH vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, nicht veröffentlicht; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 1992 V 272/88, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, Seite 521) oder auf den Beitritt zu einer bereits bestehenden Personengesellschaft abzielen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Januar 1998 XIV 185/93, EFG 1998, Seite 1506).