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   FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88   

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https://dejure.org/1992,6385
FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88 (https://dejure.org/1992,6385)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.1992 - V 272/88 (https://dejure.org/1992,6385)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 1992 - V 272/88 (https://dejure.org/1992,6385)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79
    Auszug aus FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
    (vgl. BFH Urteil vom 17.5.1982 IV B 66/79 (nicht amtlich veröffentlicht).

    Die Einzahlung der Kommanditeinlage an die GmbH-Geschäftsführung ist, wie gesagt, für sich genommen kein Indiz für den Beginn des Wirtschaftens der KG - ebensowenig, wie die private Geldbeschaffung des Einzelkaufmanns für den Beginn des Betriebes seiner Einzelfirma (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.1982 IV B 66/79, nicht amtlich veröffentlicht).

  • BFH, 20.07.1988 - X R 46/81

    Anforderungen an die Begründung einer Unternehmereigenschaft des Kommanditisten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
    (BFH-Urteil vom 20.7.1988 X R 46/81).
  • BFH, 30.04.1985 - VIII R 255/80

    Gewerbesteuer - Gewerbebetrieb - GmbH & Co. KG - GmbH als alleiniger persönlich

    Auszug aus FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
    Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft komme es für die Frage, wann die gewerbliche Tätigkeit begonnen habe, auf die entfaltete Tätigkeit an, nicht auf die gewerbliche Prägung der Gesellschaft (BFH-Urteil vom 30.4.1985 VIII R 255/80, BStBl II 1985, 434).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 117/94

    Betriebsausgaben bei nicht zustandegekommener Personengesellschaft

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaft zu betreibenden Unternehmens abzielen (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, nicht veröffentlicht; FG Hamburg vom 9. April 1992 V 272/88, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 521 rkr.).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96

    Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaften zu betreibenden Unternehmens abzielen (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, NV; FG Hamburg, Urteil vom 9. April 1992 V 272/88 --rkr.--, EFG 1992, 521).
  • FG Berlin, 07.04.2003 - 9 K 9437/00

    Darlehensverlust und Anwaltskosten als negative, vorweggenommene Einkünfte aus

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaft zu betreibenden Unternehmens (vgl. Beschluss des BFH vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, nicht veröffentlicht; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 1992 V 272/88, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, Seite 521) oder auf den Beitritt zu einer bereits bestehenden Personengesellschaft abzielen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Januar 1998 XIV 185/93, EFG 1998, Seite 1506).
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