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   RG, 28.10.1882 - Rep. V. 514/82   

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https://dejure.org/1882,257
RG, 28.10.1882 - Rep. V. 514/82 (https://dejure.org/1882,257)
RG, Entscheidung vom 28.10.1882 - Rep. V. 514/82 (https://dejure.org/1882,257)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1882 - Rep. V. 514/82 (https://dejure.org/1882,257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist das dem jedesmaligen Besitzer eines Grundstückes eingeräumte Recht, sämtliche auf einem anderen Grundstücke sich vorfindenden Erze, Steinkohlen, Kalke und andere Steinarten in Besitz zu nehmen, nach dem Allgemeinem Landrechte für eine Grundgerechtigkeit zu erachten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zu einer Inbesitznahme von Mineralien auf einem Grundstücke nach dem Allgemeinen Landrecht; Berechtigung zur Inbesitznahme von Mineralien auf einem Grundstück durch den jeweiligen Besitzer als Grundgerechtigkeit; Erwerb eines Nutzungsrechts durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 8, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 4 U 132/10

    Fortbestand von Holzbezugsrechten; Eintragungsfähigkeit dieser Rechte ins

    Unter Grundgerechtigkeiten im Sinne des § 12 Abs. 2 Eigentumserwerbsgesetz, die keiner Eintragung bedurften, wurden nur die Grundgerechtigkeiten im engeren Sinne der römischen Prädialservituten verstanden, d.h. Dienstbarkeiten, die dem Vorteil eines herrschenden Grundstücks dienten (RGZ 8, 207; Mahraun , Die Gemeinheitsteilungsordnung für den Regierungsbezirk Kassel, Marburg, 1899, S. 20).

    In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht ein Eintragungserfordernis gemäß § 12 Abs. 1 Eigentumserwerbsgesetz für eine Personalservitut, nämlich einem zeitlich unbeschränktes Recht des jeweiligen Besitzers eines Grundstücks auf Entnahme von Erzen und Kohle, angenommen (RGZ 8, 207).

    Vielmehr wurde die dingliche Wirkung in einem Rezess getroffener Bestimmungen gegenüber Dritten jedenfalls seit Geltung des Eigentumserwerbsgesetzes von der Eintragung der in dem Rezess getroffenen Bestimmungen im Grundbuch abhängig gemacht (RGZ 8, 207; Holzapfel , Das Privatrecht im Preußischen Auseinandersetzungsverfahren, Berlin 1893, S. 107ff).

    Auch das Reichsgericht hat das Eintragungserfordernis des § 12 Abs. 1 des Eintragungsgesetzes auf eine aufgrund eines Rezesses begründete Personalservitut angewandt (RGZ 8, 207).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2016 - 17 U 22/15

    Ansprüche aus altrechtlichen Holzbezugsrechten (Losholzberechtigungen) im

    Personalservitute wie Holznutzungsrechte, die dem Bedürfnis eines bestimmten Personenkreises dienten, wurden nicht als derartige Grundgerechtigkeit verstanden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2012, 4 U 132/10, juris-Rn. 141, 147 ff.; RG, RGZ 8, 207 (209 f., 211); Meisner/Stern/Hodes, a.a.O., § 36 I 2).

    Vielmehr wurde die dingliche Wirkung in einem Rezess getroffener Bestimmungen gegenüber Dritten jedenfalls seit Geltung des Eigentumserwerbsgesetzes von der Eintragung der in dem Rezess getroffenen Bestimmungen im Grundbuch abhängig gemacht (RGZ 8, 207; Holzapfel, Das Privatrecht im Preußischen Auseinandersetzungsverfahren, Berlin 1893, S. 107ff).

    Auch das Reichsgericht hat das Eintragungserfordernis des § 12 Abs. 1 des Eintragungsgesetzes auf eine aufgrund eines Rezesses begründete Personalservitut angewandt (RGZ 8, 207).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - 3 Wx 60/17

    Zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Ob ein Nutzungsrecht als eine eigentliche Grundgerechtigkeit anzusehen ist, beantwortet sich nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 8, 207ff.) aus dem Begriff, den das Allgemeine Preußische Landrecht von einer solchen aufstellt.

    (vgl. zu allem Vorstehenden RGZ 8, 207, 208ff).

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