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BFH, 29.07.1965 - V 87/63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.12.1960 - IV 220/59 U
Zuverlässige Dokumentation eines Verzichts seitens des zuständigen Finanzamtes …
Auszug aus BFH, 29.07.1965 - V 87/63
Es muß gleichzeitig ein besonderes Verhalten oder Gebaren des Finanzamtes hinzukommen, das als Verzicht auf den Anspruch gedeutet werden kann (Vergleiche BFH, 1960-12-09, IV 220/59 U).
- BFH, 15.04.1999 - V R 60/98
Unklarer Urteilstenor; Ausfuhrnachweis
Es kommen auch sog. Ersatzbelege in Betracht, falls sich aus ihnen eindeutig und leicht nachprüfbar ergibt, daß der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Außengebiet versendet hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1965 V 87/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1965, 567; Husmann in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 6 Anm. 133; s. auch Abschn. 133 Abs. 2 Satz 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien --UStR--). - FG Berlin, 02.06.1998 - 5095/97 Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -;BFH-; (Urteile vom 23. April 1959 - V 9/58 - Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -;HFR-;… 1961, S. 236; vom 29. Juli 1965, - V 87/63 - HFR 1965, S. 367), wonach der Ausfuhrnachweis auch durch Ersatzbelege erbracht werden kann, wenn sich aus der Gesamtheit der vorgelegten Urkunden an der Versendung der Waren in das Ausland nach Zeit und Ort ein vernünftiger Zweifel nicht ergibt.