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FG Hamburg, 06.09.1982 - V 89/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 12 K 8371/06
Beschränkter Abzug für Bewirtungsaufwendungen bei einem Hotelbetrieb mit …
In diesem Sinne versteht der Senat auch die Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 06. September 1982 - V 89/81, EFG 1983, 110), das die Bewirtungsaufwendungen eines Gastwirtes anlässlich der Einweihung des Neubaus seiner Gaststätte in vollem Umfang zum Abzug zugelassen hat, denn dort ging es um die Verköstigung nur von potentiellen Gaststättenbesuchern, denen zu Werbezwecken die Speisen vorgeführt werden sollten.Ohne Erfolg verweist die Klägerin im Zusammenhang mit den Kosten des Betriebsjubiläums auf die Entscheidung des FG Hamburg vom 06. September 1982 (V 89/81, EFG 1982, 110).
- FG Niedersachsen, 18.05.2006 - 6 K 503/03
Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für …
Aus diesem Regelungszusammenhang ist vereinzelnd der Schluss gezogen worden, dass die besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs. 7 Satz 1 EStG und entsprechend das Abzugsverbot des § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG nicht gelten, wenn die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 EStG bezeichneten Zwecke Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung des Steuerpflichtigen seien (Kirchhoff/Söhn, Kommentar zum EStG § 4 Rdn. S 12 unter Berufung auf ein Urteil des FG Hamburg vom 6. September 1982 V 89/81, EFG 1983, 110).Dies war die Situation des vom Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 6. September 1982 (a.a.O.) entschiedenen Sachverhalts.
- BFH, 27.03.2007 - I B 125/06
Betriebsausgaben: Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG
Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende von dem durch das FG Hamburg entschiedenen Sachverhalt, in dem es um die kostenlose Bewirtung von Gästen eines Gastwirtes ging (Urteil vom 6. September 1982 V 89/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1983, 110;… zustimmend Söhn, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 4 Rz S 12).