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   RFH, 07.03.1922 - V A 157/21   

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RFH, 07.03.1922 - V A 157/21 (https://dejure.org/1922,596)
RFH, Entscheidung vom 07.03.1922 - V A 157/21 (https://dejure.org/1922,596)
RFH, Entscheidung vom 07. März 1922 - V A 157/21 (https://dejure.org/1922,596)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 29.02.2012 - II R 19/10

    Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der

    Die durch Zahlung gegenüber dem Schenker erloschene Steuer lebt somit in solchen Fällen diesem gegenüber nicht wieder auf und kann daher ihm gegenüber auch nicht festgesetzt werden (Schwarz, a.a.O., § 44 Rz 20; zur Rechtslage vor Inkrafttreten der AO vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 7. März 1922 V A 157/21, RFHE 8, 280; a.A. Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 3. Auflage § 20 Rz 10), und zwar nicht nur, wenn die Erstattung zu Unrecht erfolgt ist (so aber Boeker, a.a.O., § 44 AO Rz 30; Kruse, a.a.O., § 44 AO Rz 22; Klein/Ratschow, a.a.O., § 44 Rz 16), sondern auch, wenn sie auf einer finanzbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beruht und daher jedenfalls formell rechtmäßig ist.
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