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   BFH, 22.01.1998 - V B 101/97   

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BFH, 22.01.1998 - V B 101/97 (https://dejure.org/1998,6767)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1998 - V B 101/97 (https://dejure.org/1998,6767)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - V B 101/97 (https://dejure.org/1998,6767)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Der Beschwerdeführer muß darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt (BFH-Beschluß vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831) oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Soweit das FA Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätte es in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb es nicht selbst eine entsprechende Beweiserhebung beantragt hat oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, m. w. N.).
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Insbesondere fehlt der Vortrag, was das FA noch konkret vorgetragen hätte, wenn ihm das beanspruchte rechtliche Gehör gewährt worden wäre; denn wer nichts weiter vorgetragen hätte, kann sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht berufen (BFH- Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 27.01.1997 - V B 83/96

    Voraussetzung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Bei der Prüfung, ob und wodurch das FG das Verfahren vorschriftswidrig durchgeführt hat, ist von der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschluß vom 27. Januar 1997 V B 83/96, BFH/NV 1997, 766, m. w. N.).
  • BFH, 25.10.1995 - III R 31/95

    Vorliegen einer mangelnden Vertretung bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG nicht beachtet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten verschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 26.04.1996 - III B 1/96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Der Beschwerdeführer muß darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt (BFH-Beschluß vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831) oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 10.11.1987 - V B 19/85

    Verfahrensmangel bei rechtsirriger Beurteilung einer verfahrensrechtlichen Frage

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Selbst eine rechtlich fehlerhafte Beurteilung einer Verfahrensvorschrift, z. B. durch die unzutreffende Auslegung der Voraussetzungen über eine notwendige Beiladung, kann als Rechtsanwendungsfehler nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers führen (BFH-Beschluß vom 10. November 1987 V B 19/85, BFH/NV 1988, 448).
  • BFH, 07.05.1997 - V B 123/96

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Damit greift das FA die Richtigkeit der Vorentscheidung an, rügt aber keinen Verfahrensfehler (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Mai 1997 V B 123/96, BFH/NV 1998, 33).
  • BFH, 19.06.1996 - II B 26/96

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fehlen einer schlüssigen

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --, § 96 Abs. 2 FGO) sind nur schlüssig vorgetragen, wenn u. a. bezeichnet wird (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), was nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 21.03.1996 - XI B 64/95

    Erhebung einer Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG nicht beachtet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten verschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
  • BFH, 30.04.2002 - VI B 298/01

    Verfahrensmängel; unterlassene Beweiserhebung; Gesamtergebnis des Verfahrens

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie in das Verfahren eingeführt worden sind; denn das FG kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 1998 V B 101/97, BFH/NV 1998, 982; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459, 461; zur Mitverantwortung der Beteiligten für das Ermittlungs- und Entscheidungsprogramm des FG: vgl. auch Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 8 und § 76 Rz. 17 und 28; Tipke/Kruse, a.a.O., § 96 FGO Tz. 9 ff. und § 76 FGO Tz. 41 und 76; Martin, Betriebs-Berater 1986, 1021 ff.).
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