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BFH, 13.03.1997 - V B 103/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Beschwerdeschrift
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und …
Auszug aus BFH, 13.03.1997 - V B 103/96
Die Vorentscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 26. Februar 1987 V R 1/79 (BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521); jedenfalls weicht es von diesem Urteil nicht ab.Die im Streitfall entscheidende Prognose der künftigen Verwendung spielte für das Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521 keine Rolle.
- BFH, 02.03.1982 - VII B 148/81
Zuständigkeit des FA - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 13.03.1997 - V B 103/96
An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (BFH- Beschuß vom 2. März 1982 VII B 148/81, BFHE 135, 169, BStBl II 1982, 327).
- BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - …
An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 V B 103/96, BFH/NV 1997, 813). - BFH, 25.08.2000 - V B 54/00
Verfahrensmangel; Zulassung der Revision
An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn --wie hier-- die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 V B 103/96, BFH/NV 1997, 813). - BFH, 28.04.2000 - V B 180/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 13. März 1997 V B 103/96, BFH/NV 1997, 813).