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   BFH, 24.05.1993 - V B 120/92   

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BFH, 24.05.1993 - V B 120/92 (https://dejure.org/1993,11998)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1993 - V B 120/92 (https://dejure.org/1993,11998)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - V B 120/92 (https://dejure.org/1993,11998)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 24.05.1993 - V B 120/92
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 m.w.N.).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 42/91
    An die Stelle eines abgelehnten (Berufs-)Richters eines Senats tritt dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter (BFH-Beschluß vom 24. Mai 1993 V B 120/92, BFH/NV 1994, 379), an die Stelle eines abgelehnten ehrenamtlichen Richters tritt der nach der betreffenden (Hilfs-)Liste zu berufende Richter (Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rz. 6559).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
    Erst wenn das gesamte FG als das "Gericht" i.S. des § 45 Abs. 1 erster Halbsatz ZPO durch Ausscheiden der abgelehnten Richter beschlußunfähig würde - ein wegen der Größe der FG wohl nur theoretischer Fall -, wäre nach § 45 Abs. 1 zweiter Halbsatz ZPO der BFH als das im Rechtszug "zunächst höhere Gericht" zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch berufen (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1993 V B 120/92, BFH/NV 1994, 379; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 66).
  • BFH, 03.12.1999 - VI B 75/99

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Stattgabe eines

    Diesem Ablehnungsgesuch hat das FG aber in einer Besetzung, bei der der abgelehnte Richter durch seine geschäftsplanmäßige Vertreterin ersetzt wurde, entsprochen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 1993 V B 120/92, BFH/NV 1994, 379).
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