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BFH, 17.12.1999 - V B 131/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zeitarbeitunternehmen - Überlassung von Arbeitskräften - Fahrtaufwendungen - Verpflegungsmehraufwendungen - Vorsteuerabzug - Einsatzwechseltätigkeit
- Judicialis
UStDV 1980/1991 § 38; ; UStDV 1980/1991 § 36 Abs. 1; ; UStDV 1980/1991 § 36 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug bei Einsatzwechseltätigkeit von ArbN?
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.10.1997 - V B 151/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 131/99
Nach den für die Lohnsteuer geltenden Merkmalen setzt die Dienstreise im Gegensatz zur Einsatzwechseltätigkeit eine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers voraus; hieran ändert auch die neuere Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) nichts (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1997 V B 151/96, BFH/NV 1998, 231, m.w.N.).
- BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01
Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale
Eine allgemeine Aussage für alle Zeitarbeitnehmer sei nicht möglich (BFH 17. Dezember 1999 - V B 131/99 - BFH/NV 2000, 762). - BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen
Die bisherige Rechtsprechung des Senats zum pauschalen Vorsteuerabzug bei erstatteten Kosten für Dienstreisen, die Streitjahre vor 1996 betrifft (…Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999 - Streitjahre 1993 und 1994; vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 - Streitjahre 1989 bis 1991;… vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 - Streitjahre 1991 bis 1993, …und vom 4. Juli 1995 V B 49/95, BFH/NV 1996, 187 - Streitjahre 1987 bis 1989), kann somit fortgeführt werden. - FG München, 06.04.2001 - 14 K 4692/98
Pauschaler Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Erstattung von …
In für Zeiträume vor dem Jahre 1996 entschiedenen Fällen entspricht es ständiger BFH-Rechtsprechung, dass beim pauschalen Vorsteuerabzug nach §§ 36 bis 38 UStDV zwischen Dienstreisen einerseits oder Fahrtätigkeit bzw. Einsatzwechseltätigkeit andererseits zu unterscheiden ist (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 ).