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   BFH, 21.11.2000 - V B 156/00   

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BFH, 21.11.2000 - V B 156/00 (https://dejure.org/2000,6250)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - V B 156/00 (https://dejure.org/2000,6250)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - V B 156/00 (https://dejure.org/2000,6250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schrott- und Metallhandel - Waffenhandel - Geltendmachung von Vorsteuern - Fahndungsprüfung - Barabwicklung - Versagung des Vorsteuerabzuges - Leistender Unternehmer - Blankorechnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
    Im Übrigen stellt das FG im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818; BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BFHE 169, 540, BStBl II 1993, 205) darauf ab, dass aus dem Abrechnungspapier der leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen ist.
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts rügt, muss nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts rügt, muss nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung bezeichnen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 28.04.1983 - V R 139/79

    Zur Anerkennung von Rechnungen und Gutschriften bei der Mitwirkung des am

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung führt die Klägerin lediglich aus, die vom FG angeführte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1983 V R 139/79 (BFHE 138, 267, BStBl II 1983, 525) vermöge das Urteil nicht zu stützen; "das Urteil" stehe "in Widerspruch zu den zivilrechtlichen Grundsätzen des Erfüllungsgehilfen und der Möglichkeit der Genehmigung vollmachtlosen Handelns".
  • BFH, 05.05.1997 - V B 63/96

    Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
    Im Übrigen stellt das FG im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818; BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BFHE 169, 540, BStBl II 1993, 205) darauf ab, dass aus dem Abrechnungspapier der leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen ist.
  • BFH, 22.07.1997 - I B 130/96

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 156/00
    Dem muss ein anderer Rechtssatz gegenübergestellt werden, der sich aus der Vorentscheidung ergibt und der von dem erstgenannten abweicht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1997 I B 130/96, BFH/NV 1998, 323).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 37/03

    USt-Voranmeldung - Ist-Versteuerung

    Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).

    Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).

  • BFH, 08.01.2004 - V B 38/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).

    Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).

  • BFH, 08.01.2004 - V B 39/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).

    Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).

  • BFH, 08.01.2004 - V B 57/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Es fehlt an Ausführungen dazu, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).

    Es fehlt an Ausführungen dazu, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 54, und in BFH/NV 2001, 654).

  • BFH, 29.07.2003 - V B 211/01

    Tatbestandsberichtigung

    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 210/01

    Verfahrensmangel; Aussetzung des Verfahrens

    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 212/01

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).
  • BFH, 17.10.2003 - V B 74/03

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema nicht berücksichtigt worden sind, warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen, inwieweit die unterlassene Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, und vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).
  • FG Sachsen, 17.06.2003 - 4 K 1847/98

    Identifizierung des leistenden Unternehmers aus den Rechnungsangaben als

    Dies jedoch wäre für den Vorsteuerabzug erforderlich gewesen (BFH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17.09.1992, Az.: V R 41/89, BStBl II 1993, Seite 205, Beschluss vom 05.05.1997, Az.: V B 63/96, BFH/NV 1997, Seite 818 f. und Beschluss vom 21.11.2000, Az.: V B 156/00, BFH/NV 2001, Seite 654 ).
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