Rechtsprechung
BFH, 22.02.1994 - V B 168/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gegendarstellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 20.12.1993 - V B 168/93
- BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
- BFH, 06.04.1994 - V B 168/93
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.12.1990 - V B 40/90
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung vor dem Bundesfinanzhof
Auszug aus BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gegenvorstellung statthaft sein kann, wenn nämlich das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 1 GG;… vgl. dazu u. a. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 XI S 16/92 und XI S 17/92, BFH/NV 1993, 485; vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612), sind nicht vorhanden. - BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an …
Auszug aus BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gegenvorstellung statthaft sein kann, wenn nämlich das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 1 GG;… vgl. dazu u. a. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 XI S 16/92 und XI S 17/92, BFH/NV 1993, 485; vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612), sind nicht vorhanden. - BFH, 24.08.1988 - VIII B 37/88
Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung durch das Gericht
Auszug aus BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
Die Aufhebung oder Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung des Beschwerdegerichts ist selbst dann nicht möglich, wenn die Entscheidung auf Verfahrensverstößen beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 24. August 1988 VIII B 37/88, BFH/NV 1989, 314). - BFH, 21.12.1992 - XI S 16/92
Auszug aus BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gegenvorstellung statthaft sein kann, wenn nämlich das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. dazu u. a. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 XI S 16/92 und XI S 17/92, BFH/NV 1993, 485;… vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612), sind nicht vorhanden. - BFH, 21.12.1992 - XI S 17/92
Auszug aus BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gegenvorstellung statthaft sein kann, wenn nämlich das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. dazu u. a. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 XI S 16/92 und XI S 17/92, BFH/NV 1993, 485;… vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612), sind nicht vorhanden.
- BFH, 24.07.2003 - V B 250/02
NZB; Gegenvorstellung
In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass eine Gegenvorstellung in bestimmten Ausnahmefällen zu einer Änderung formell rechtskräftiger Entscheidungen führen kann, wenn das Recht auf rechtliches Gehör verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916). - BFH, 05.06.2003 - V B 183/02
NZB: Gegenvorstellung
In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass eine Gegenvorstellung in bestimmten Ausnahmefällen zu einer Änderung formell rechtskräftiger Entscheidungen führen kann, wenn das Recht auf rechtliches Gehör verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916, vgl. jetzt Bundesverfassungsgericht vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02). - BFH, 22.01.2003 - III B 120/02
Akteneinsicht im Gegenvorstellungs-Verfahren; Statthaftigkeit einer ao. …
In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass eine Gegenvorstellung in bestimmten Ausnahmefällen zu einer Änderung formell rechtskräftiger Entscheidungen führen kann, wenn das Recht auf rechtliches Gehör verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916).
- BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97 Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen auch in diesen Fällen gleichwohl ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnet sein kann, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen wie der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --), des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 3 GG, vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916;… BFH/NV 1996, 560;… BFH/NV 1997, 132; ferner Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 10. Januar 1997 1 BvR 1694/96, wonach mangels derartiger Verstöße keine Gegenvorstellung gegen einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß des BFH eröffnet sei).
- BFH, 03.12.1996 - VIII S 3/96
Gewerblicher Grundstückshandel im Sonderbetriebsvermögen
Der Senat läßt offen, ob die Gegenvorstellung im Streitfall statthaft ist (zu den Voraussetzungen vgl. Beschluß des Bundes finanzhofs -- BFH -- vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl., Übersicht vor § 567 Rdnr. 5, m. w. N.;… zu den Bedenken Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., Vor § 115 Rdnr. 26 f.); sie ist jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen. - BFH, 27.12.1995 - V B 50/95
Gegenvorstellung als Rechtsmittel gegen den zurückweisenden Beschluß des …
Eine Gegenvorstellung kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BFH- Beschlüsse vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916;… vom 22. März 1994 VII E 13, 14/93, BFH/NV 1995, 36;… vom 19. Juli 1994 II S 13/94, BFH/NV 1995, 53). - BFH, 02.12.1996 - V B 85/96 Voraussetzung ist aber, daß das an gerufene Gericht rechtlich zur Änderung seiner Entscheidung befugt ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 1995 IV R 88/93, IV B 44/94, BFH/NV 1995, 901, und vom 22. Februar 1994 V B 168/93, BFH/NV 1995, 916).
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BFH, 06.04.1994 - V B 168/93 |
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Verfahrensgang
- BFH, 20.12.1993 - V B 168/93
- BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
- BFH, 06.04.1994 - V B 168/93
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BFH, 20.12.1993 - V B 168/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- BFH, 20.12.1993 - V B 168/93
- BFH, 22.02.1994 - V B 168/93
- BFH, 06.04.1994 - V B 168/93