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   BFH, 23.06.1995 - V B 2/95   

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https://dejure.org/1995,11061
BFH, 23.06.1995 - V B 2/95 (https://dejure.org/1995,11061)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1995 - V B 2/95 (https://dejure.org/1995,11061)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - V B 2/95 (https://dejure.org/1995,11061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer bei Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Ausweis einer Umsatzsteuer ohne Ausführung einer Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 90/75

    Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

    Auszug aus BFH, 23.06.1995 - V B 2/95
    Die einem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer -- für den Leistungsaustausch maßgeblichen -- Wechselbeziehung (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 1/03

    USt - Rechtsübertragung

    Die einem Leistungsaustausch zugrunde liegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer --für den Leistungsaustausch maßgeblichen-- Wechselbeziehung (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1995 V B 2/95, BFH/NV 1996, 85).
  • FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 16 K 574/04

    Personalüberlassung einer Stadt an eine ihrer Tochtergesellschaften als eine

    Dass die Klägerin ursprünglich ihre Leistungen aufgrund des Entwässerungsvertrages mit eigenem Personal erbringen sollte, ist unerheblich, da es umsatzsteuerrechtlich nur auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt (vgl. BFH, Urteil vom 28.02.1980, V R 90/75, BStBl II 1980, 535, und Beschluss vom 23.06.1995, V B 2/95, BFH/NV 1996, 85).
  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03

    Behauptung eines Strohmanngeschäfts im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen

    Das Umsatzsteuerrecht besteuert nicht die gegenseitige Leistungspflichten - also Verträge - sondern tatsächliche Vorgänge (BFH vom 23. Juni 1995 V B 2/95, BFH/NV 1996, 85).
  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 3 K 77/02

    Umsatzsteuerpflicht einer Lotterieverkaufsstelle

    Besteuert werden Leistungen und nicht Verträge (s. BFH Urteil vom 23.6.1995 V B 2/95, BFH/NV 1996, 85 f.).
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