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   BFH, 17.07.1996 - V B 23/96   

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https://dejure.org/1996,8695
BFH, 17.07.1996 - V B 23/96 (https://dejure.org/1996,8695)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1996 - V B 23/96 (https://dejure.org/1996,8695)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - V B 23/96 (https://dejure.org/1996,8695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einer Partei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Steuerschuldner bei unberechtigtem Steuerausweis

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.05.1995 - V R 29/94

    Eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG entsteht auch dann, wenn in einer

    Auszug aus BFH, 17.07.1996 - V B 23/96
    § 14 Abs. 3 UStG 1980 ist als abstrakter Gefährdungstatbestand besonderer Art ausgestaltet und soll Mißbräuchen durch die Ausgabe von Rechnungen mit offenem Steuerausweis in bezug auf den Vorsteuerabzug entgegenwirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1995 V R 29/94, BFHE 177, 554, BStBl II 1995, 747, mit Nachweisen).

    Entscheidend ist, daß der Antragsteller in Kauf genommen hat, der Hintermann werde von den ihm übergebenen Abrechnungspapieren als Rechnungen Gebrauch machen (vgl. Urteil des Senats in BFHE 177, 554, BStBl II 1995, 747).

  • BFH, 02.12.1992 - V B 79/92

    Gesonderte Ausweisung eines Steuerbetrags in einer Rechnung

    Auszug aus BFH, 17.07.1996 - V B 23/96
    Gegen die Formulierung der Vorschrift bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß des Senats vom 2. Dezember 1992 V B 79/92, BFH/NV 1995, 345f., unter d).
  • FG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 14 K 5903/08

    Steuerhinterziehung und Zurechnung von Goldgeschäften bei einer auf Anweisung

    Ohne Bedeutung ist, dass er nach seinen Angaben durch seinen Vater zur Erstellung der Rechnung überredet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 1996 V B 23/96, BFH/NV 1997, 204).

    Der Schuldner der ausgewiesenen USt -hier der Kl- kann sich allenfalls mit zivilrechtlichen Ersatzansprüchen an seinen Vater halten (so BFH-Beschluss vom 17. Juli 1996 V B 23/96, BFH/NV 1997, 204).

  • FG Düsseldorf, 25.06.2003 - 5 K 5868/99

    Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen;

    (vgl. BFH Urteil vom 4. Mai 1995, V R 29/94, BFHE 177, 554, BStBl II 1995, 747, BFH Beschluss vom 17. Juli 1996, V B 23/96, BFH/NV 1997, 204).
  • BFH, 25.02.1999 - V B 105/98

    Grundsätzliche Bedeutung bei unberechtigtem Steuerausweis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats bestehen gegen § 14 Abs. 3 UStG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1992 V R 73/88, BFH/NV 1993, 443, m.w.N.; BFH-Beschluß vom 17. Juli 1996 V B 23/96, BFH/NV 1997, 204).
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