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   BFH, 17.10.2008 - V B 265/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24571
BFH, 17.10.2008 - V B 265/07 (https://dejure.org/2008,24571)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2008 - V B 265/07 (https://dejure.org/2008,24571)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - V B 265/07 (https://dejure.org/2008,24571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.1993 - I R 60/91

    Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 17.10.2008 - V B 265/07
    Das Vorliegen eines Zweckbetriebs stützte das FG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 1993 I R 60/91 (BFHE 174, 97, BStBl II 1994, 573).

    Mit seiner Beschwerde wendet sich das FA gegen die Nichtzulassung der Revision und rügt Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 174, 97, BStBl II 1994, 573.

    Die geltend gemachte Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 174, 97, BStBl II 1994, 573 liegt nicht vor.

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 17.10.2008 - V B 265/07
    Hingegen reicht eine allenfalls fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles nicht aus (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 24.06.2008 - X B 138/07

    Fehlen der Entscheidungsgründe - ungenügende Auswertung des Gesamtergebnisses des

    Auszug aus BFH, 17.10.2008 - V B 265/07
    Das setzt aber grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die Entscheidungsgründe des FG zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine hinreichende Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2008 X B 138/07, BFH/NV 2008, 1516, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2009 - X B 124/07

    Aussetzung eines die Festsetzung der Steuerrate 1990 betreffenden Verfahrens zur

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn lediglich eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles in Betracht gezogen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, und vom 17. Oktober 2008 V B 265/07, nicht veröffentlicht).
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