Rechtsprechung
   BFH, 30.07.1996 - V B 29/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5196
BFH, 30.07.1996 - V B 29/96 (https://dejure.org/1996,5196)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1996 - V B 29/96 (https://dejure.org/1996,5196)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - V B 29/96 (https://dejure.org/1996,5196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die erst den Zugang zur Revisionsinstanz eröffnen soll

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 30.07.1996 - V B 29/96
    Ferner hätte sie darlegen müssen, daß die unzureichende Sachaufklärung vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 17.10.2003 - IV B 51/02

    Ausschlussfrist, Wiedereinsetzung

    Beantragt der Kläger noch vor Ablauf der gesetzten Ausschlussfrist deren Verlängerung, so muss dieser Antrag grundsätzlich beschieden werden (§ 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 225 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--), damit der Kläger für den Fall der Ablehnung die ausstehende Prozesshandlung noch binnen der Ausschlussfrist vornehmen kann (BFH-Beschluss vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).

    Diese Pflicht zur Bescheidung kann folglich nicht gelten, wenn der Verlängerungsantrag so spät eingeht, dass er nicht mehr beschieden werden oder die noch ausstehende Prozesshandlung nicht mehr erfolgen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 131).

    Eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes; s. dazu den BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 131, 132) oder der Hinweis- und Fürsorgepflicht (§ 76 Abs. 2 FGO) ist auch nicht darin zu sehen, dass das FG den Antrag auf Verlängerung der Ausschlussfrist nicht mehr ausdrücklich abgelehnt hat.

    Im Übrigen hat er die angegebenen Hinderungsgründe nicht wie erforderlich glaubhaft gemacht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 131).

    Aus diesen Gründen ist es im Streitfall auch unerheblich, ob entgegen der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 131) für einen vor Ablauf der Ausschlussfrist gestellten Fristverlängerungsantrag geringere Anforderungen zu stellen sein sollen (so Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 65 FGO Rz. 130 und 131), als bei der Verlegung oder Vertagung eines angesetzten Termins.

  • BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01

    Ausschlussfrist

    Auch ist die Frist von gut drei Wochen unter den gegebenen Umständen --es handelte sich nicht um einen Schätzungsfall-- zu knapp bemessen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 2001 X R 39/99, BFH/NV 2002, 498 --Setzung einer Monatsfrist sieben Wochen nach Klageeingang--; BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 VIII B 219/02, BFH/NV 2003, 782; vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359, und vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472 --jeweils Setzung einer Monatsfrist sechs Wochen nach Klageeingang--; vgl. auch BFH-Urteile vom 6. März 2001 IX R 98/97, BFH/NV 2001, 1273, und vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, sowie BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III S 14/00, BFH/NV 2002, 495, und vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).
  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07

    Selbstständiges Beweisverfahren

    Sie hätte darüber hinaus rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der bereits gewährten Frist zur Stellungnahme erfolgen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).
  • FG Saarland, 07.03.2005 - 1 K 381/04

    Antrag auf Verlängerung der Frist nach § 65 Abs. 2 FGO

    Die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller hat darüber hinaus rechtzeitig, d.h. noch vor Ablauf der gesetzten Frist zu erfolgen (BFH vom 1. August 1996, XI B 149-150/95, XI B 149/95, XI B 150/95, BFH/NV 1997, 131).

    Dieser Grundsatz muss aber offensichtlich eine Ausnahme erfahren, wenn der Antrag auf Fristverlängerung so spät gestellt wird, dass er vor Fristablauf nicht mehr beschieden werden kann (BFH BFH/NV 1997, 131).

  • FG München, 18.06.2002 - 6 K 668/97

    Vertrauensschutz im Rahmen einer mit der Steuerfahndungsstelle getroffenen

    Eine Entscheidung über eine Verlängerung dieser Ausschlussfrist war jedoch nicht mehr innerhalb der Frist möglich, denn eine solche Entscheidung konnte frühestens am 13. Januar 1998 getroffen werden (vgl. Beschluss des BFH vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).

    Diese Pflicht zur Glaubhaftmachung (§§ 54 Abs. 2 FGO i.V.m. 294 ZPO ) schränkt den im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatz ein (vgl. Beschluss des BFH vom 1. August 1996, aaO).

  • FG München, 14.04.2014 - 7 K 2547/13

    Unzulässigkeit der Klage, § 65 Abs. 1 FGO

    Gleichzeitig wurde die Klägerin darauf hingewiesen, dass die übrigen Hinweise in der Anordnung vom 9. Oktober 2013 unverändert fort gelten und eine weitere Fristverlängerung nur in Betracht kommt, wenn rechtzeitig vor Fristablauf erhebliche Gründe glaubhaft gemacht werden (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 1. August 1996 - XI B 149-150/95, XI B 149/95, XI B 150/95, BFH/NV 1997, 131).
  • FG München, 27.11.2008 - 14 K 1567/08

    Antrag auf Verlängerung der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 FGO

    Beantragt ein Kläger noch vor Ablauf der gesetzten Ausschlussfrist deren Verlängerung, so muss dieser Antrag grundsätzlich beschieden werden (§ 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 225 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--), damit der Kläger für den Fall der Ablehnung die ausstehende Prozesshandlung noch binnen der Ausschlussfrist vornehmen kann (BFH-Beschluss vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).
  • BFH, 07.07.1998 - I B 102/97

    Mangelnde Sachaufklärung ( - Klarer Inhalt von Akten - Betriebliche Veranlassung

    Dazu gehören Darlegungen zum Verfahrensmangel als solchem und dazu, daß die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. § 115 Abs. 1 Nr. 3 FGO; vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1997 XI B 181/95, BFH/NV 1997, 775; vom 30. Juli 1996 V B 29/96, BFH/NV 1997, 131; vom 19. Februar 1996 VIII B 4/95, BFH/NV 1996, 660; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rdnr. 40, m.w.N.).
  • FG München, 07.01.2008 - 14 K 672/07

    Pflicht zur Bescheidung über einen Antrag auf Fristverlängerung vor Ablauf einer

    Beantragt ein Kläger noch vor Ablauf der gesetzten Ausschlussfrist deren Verlängerung, so muss dieser Antrag grundsätzlich beschieden werden (§ 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 225 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--), damit der Kläger für den Fall der Ablehnung die ausstehende Prozesshandlung noch binnen der Ausschlussfrist vornehmen kann (BFH-Beschluss vom 1. August 1996 XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131).
  • BFH, 20.08.1999 - V B 52/99

    NZB; Tod des Beschwerdeführers

    Eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache kann hierin nicht gesehen werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1996 V B 29/96, BFH/NV 1997, 131, und vom 17. Juli 1997 XI B 13/97, BFH/NV 1998, 54).
  • BFH, 24.03.1999 - V B 136/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 1

  • FG Nürnberg, 04.04.2017 - 1 K 1200/16

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der

  • BFH, 29.01.1999 - III B 108/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Ehegattenarbeitsverhältnis - Urteilskritik

  • BFH, 28.08.1997 - X B 50/97

    Anforderungen an die Darlegung der behaupteten Mängel des finanzgerichtlichen

  • BFH, 23.07.1997 - X B 35/97

    Nicht ausreichende Darlegung von Zulassungsgründen einer Beschwerde

  • FG München, 19.02.2009 - 7 K 2643/08

    Keine Verlängerung der Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagegenstandes durch

  • BFH, 29.08.1997 - X B 38/97
  • BFH, 25.08.1997 - X B 53/97
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheide keine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht