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BVerwG, 15.08.1974 - V B 46.74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bemessung des Bedarfs für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt eines Kriegsbeschädigten - Anrechnung des Wohngeldes auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge - Pauschale Überleitung einer Wohngeldnachzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1974 - VI 760/73
- BVerwG, 15.08.1974 - V B 46.74
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73
Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1974 - V B 46.74
Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Mai 1974 - BVerwG V C 46.73 - für das Sachgebiet der Sozialhilfe diese Frage bereits entschieden, und zwar in dem Sinne, daß das Wohngeld als Einkommen des Hilfeempfängers zu berücksichtigen ist, soweit in Höhe der Aufwendungen für die Unterkunft Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden, aber auch - unabhängig von der Sozialhilfeleistung - soweit in die Bedarfsberechnung die Kosten der Unterkunft einbezogen werden.
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 12 S 1615/03
Wohngeldnachzahlung und laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es sich bei Wohngeld zwar um eine aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften gewährte zweckbestimmte Leistung handelt, bei welcher indes Zweckidentität zur Sozialhilfe besteht mit der Folge, dass das Wohngeld bei der Berechnung der Sozialhilfe zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1974 - V C 46.73 -, BVerwGE 45, 157, Beschluss vom 15.08.1974 - V B 46.74 -, FEVS 22, 433, Urteil vom 27.11.1986 - 5 C 2.85 -, BVerwGE 75, 168, Beschluss vom 28.07.1989 - 5 B 60.89 -, Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 10, Beschluss vom 02.08.1994 - 5 PKH 32.94 - juris; Schmitt/Hillermeier, BSHG, Stand August 2002, § 77 Rdr. - BFH, 25.02.1991 - V E 5/90
Herabsetzung der Gebühr für das Beschwerdeverfahren
Unter Berufung auf diesen Beschluß hat der Senat mit einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 11. Dezember 1975 V B 46/74 eine Streitwertbemessung in Höhe von 10 v. H. aus der festgesetzten Steuer für angemessen erachtet. - BVerwG, 24.03.1975 - 5 ER 202.75
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß auch im Sachgebiet der Kriegsopferfürsorge Wohngeld als Einkommen des Empfängers von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen ist, soweit zur Deckung des Unterkunftsbedarfs Kriegsopferfürsorge gewährt wird (Beschluß vom 15. August 1974 - BVerwG V B 46.74 - [FEVS 22, 433]).