Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.02.1975

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   BVerwG, 04.03.1975 - 5 B 5.75   

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BVerwG, 04.03.1975 - 5 B 5.75 (https://dejure.org/1975,3349)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1975 - 5 B 5.75 (https://dejure.org/1975,3349)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1975 - 5 B 5.75 (https://dejure.org/1975,3349)
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   OVG Berlin, 11.02.1975 - V B 5.75   

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OVG Berlin, 11.02.1975 - V B 5.75 (https://dejure.org/1975,9582)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.02.1975 - V B 5.75 (https://dejure.org/1975,9582)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 1975 - V B 5.75 (https://dejure.org/1975,9582)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1975, 266
  • DÖV 1975, 206
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

    So muß grundsätzlich die Sendezeit für die kleinste an der Wahl beteiligte Partei etwa 20 % bis 25 % der Sendezeit betragen, die der größten Partei zugewiesen ist (OVG Berlin vom 11.2.1975, DÖV 1975, 206; OVG Münster vom 28.4.1975, NJW 1975, 2310).
  • OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04

    Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung

    Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner abschließenden Klärung, ob das Differenzierungskriterium der sog. Halbwertklausel neben die im Übrigen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 PartG erfolgende Zuteilung tritt, oder ob § 5 Abs. 1 Satz 4 PartG einen Maßstab bildet, der für die übrigen Parteien bei der Zuteilung entsprechend ihrer Bedeutung eine Rolle spielt (im letztgenannten Sinne OVG Bremen, Beschluss vom 24. September 1991 - 1 B 54/91 -, zitiert nach juris; OVG NW, Urteil vom 28. April 1975 - III A 641/75 -, NJW 1975, 2310, 2311; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 1975 - OVG V B 5/75 -, DVBl. 1975, 266, 267; anders wohl - allerdings bezogen auf eine im Landtag nicht vertretene Partei - OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., S. 5 f.; vgl. dazu - freilich unter Hervorhebung der Ergebnisse der letzten Wahlen - BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251, 253).
  • VG Karlsruhe, 24.03.1976 - VI 69/76
    Allenfalls bei der Frage des Wie, wenn es um die Gewährung der Höhe nach geht, kann nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit differenziert werden (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, NJW 75, 1280 = BayVBl. 75, 400; OVG Berlin, DVBl. 1975, 266).
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