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   BFH, 14.02.1989 - V B 72/87   

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https://dejure.org/1989,4577
BFH, 14.02.1989 - V B 72/87 (https://dejure.org/1989,4577)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1989 - V B 72/87 (https://dejure.org/1989,4577)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - V B 72/87 (https://dejure.org/1989,4577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an das Geltendmachen der Zulassungsgründe nach § 115 Finanzgerichtsordnung (FGO) - Nichtberücksichtigung von Umständen durch ein Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1980 - II R 127/77

    Gesellschaftsteuerbescheid - Zusammenfassung mehrerer Rechtsvorgänge -

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - V B 72/87
    Das FG habe ferner gegen die BFH-Urteile vom 28. März 1979 I R 219/78 (BFHE 128, 14, BStBl II 1979, 718) sowie vom 15. Oktober 1980 II R 127/77 (BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84) verstoßen.

    Soweit die Klin. eine Divergenz gegenüber den BFH-Urteilen in BFHE 128, 14, BStBl II 1979, 718, bzw. in BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84 geltend macht, sind die erwähnten Anforderungen nicht erfüllt.

  • BFH, 28.03.1979 - I R 219/78

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - V B 72/87
    Das FG habe ferner gegen die BFH-Urteile vom 28. März 1979 I R 219/78 (BFHE 128, 14, BStBl II 1979, 718) sowie vom 15. Oktober 1980 II R 127/77 (BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84) verstoßen.

    Soweit die Klin. eine Divergenz gegenüber den BFH-Urteilen in BFHE 128, 14, BStBl II 1979, 718, bzw. in BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84 geltend macht, sind die erwähnten Anforderungen nicht erfüllt.

  • BFH, 07.05.1981 - V R 126/75

    Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - V B 72/87
    Schließlich sei zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547) § 14 Abs. 3 UStG 1973 und 1980 nur für Nichtunternehmer (bzw. Kleinunternehmer) beim Fehlen einer Leistung gelte.

    Hinsichtlich der geltend gemachten Divergenz gegenüber dem BFH-Urteil in BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547 hat die Klin. zwar § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO beachtet.

  • BFH, 10.06.1998 - V B 103/97

    Divergenz; Beschwerdefrist

    Nur die innerhalb der Beschwerdefrist geltend gemachten Zulassungsgründe sind Entscheidungsgegenstand (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108).
  • BFH, 01.04.2003 - IV B 208/02

    NZB: Zustellung, Erlöschen der Zustellungsvollmacht

    Solche Erwägungen sind jedoch im Verfahren über die Zulassung der Revision unmaßgeblich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108).
  • BFH, 31.07.1995 - V B 1/95

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch Versagung des rechtlichen

    Nicht bloß eine ergänzende Erläuterung von rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründen, sondern verspätetes Vorbringen liegt vor, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich behauptet wird, die erforderlichen Darlegungen aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.).
  • BFH, 10.10.1994 - V B 178/93

    Begründungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde die auf grundsätzliche

    Es handelt sich jedoch nicht um bloße ergänzende Erläuterungen der geltend gemachten Zulassungsgründe, sondern um verspätetes Vorbringen, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich behauptet wird, die erforderliche Darlegung aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.).
  • BFH, 21.01.1994 - VIII B 100/93

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, Divergenz und Vorliegen

    Ebenso sind die weiteren Beanstandungen der Beweiswürdigung durch das FG dem materiellen Recht zuzuordnen, dessen Verletzung nicht mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluß vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, 110).
  • BFH, 12.03.1990 - V B 124/89

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der

    Es handelt sich jedoch nicht um bloße ergänzende Erläuterungen der geltend gemachten Zulassungsgründe, sondern um verspätetes Vorbringen, wenn - wie im Streitfall - innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich behauptet wird, die erforderliche Darlegung aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V 72/87, BFH/NV 1990, 108, jeweils unter Bezugnahme auf Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 55).
  • BFH, 24.11.1994 - V B 80/94

    Erläuterungen und Vervollständigungen der Zulassungsgründe

    Es handelt sich jedoch nicht um bloße ergänzende Erläuterungen der geltend gemachten Zulassungsgründe, sondern um verspätetes Vorbringen, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO der Verfahrensmangel lediglich behauptet wird, die erforderliche Darlegung aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.).
  • BFH, 01.03.1996 - V B 65/95

    Anforderungen an die Darlegung des Allgemeininteresses als Voraussetzung der

    Es handelt sich jedoch nicht um bloße ergänzende Erläuterungen der geltend gemachten Zulassungsgründe, sondern um verspätetes Vorbringen, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich behauptet wird, die erforderliche Darlegung aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.).
  • BFH, 19.10.1995 - XI B 28/95

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Die Beweiswürdigung ist deshalb der Prüfung des BFH unter dem Aspekt eines geltend gemachten Verfahrensmangels entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, und vom 28. Januar 1994 IX B 78/92, BFH/NV 1994, 806).
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