Rechtsprechung
BFH, 01.08.1986 - V B 79/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide - Rechtsgrundlage für einen Kürzungsanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 19.02.1976 - V R 92/74
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Auftragsproduktion von Filmen
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Hersteller des Films nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 1976 V R 92/74 (BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515) sei eindeutig der auftraggebende Verein A. Auch die Ausführungen des FG zu § 3 BerlinFG seien nicht geeignet, ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide zu verneinen.Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Verwertung von Filmwerken nach den Regelungen des UrhG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videokassetten -, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1985, 58 - Informations- oder Werbefilme -).
- BFH, 12.12.1985 - V R 25/78
Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Ob eine Leistung "für das Unternehmen" des Leistungsempfängers ausgeführt wurde, richtet sich, wie der Senat zum vergleichbaren Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 entschieden hat (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, mit Nachweisen) danach, ob sie vom Leistungsempfänger für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch genommen wird. - BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Hinsichtlich des Bescheids 1978 ist von einem vollziehbaren Verwaltungsakt - der die Aussetzung zuläßt - auch auszugehen, soweit er die vorher vorläufig festgesetzte negative Steuerschuld von ./. 857 DM aufhebt (vgl. BFH-Beschluß vom 28. November 1974 V B 52/73, BFHE 114, 169, BStBl II 1975, 239).
- BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Eine solche Härte läge nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538) vor, wenn der Antragstellerin wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinausgingen und die nicht oder nur schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre. - BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Videokassetten zur privaten - …
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Verwertung von Filmwerken nach den Regelungen des UrhG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videokassetten -, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1985, 58 - Informations- oder Werbefilme -). - BFH, 14.06.1985 - V R 11/78
Filmwerk als immaterielles Wirtschaftsgut
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Verwertung von Filmwerken nach den Regelungen des UrhG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videokassetten -, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1985, 58 - Informations- oder Werbefilme -). - BFH, 25.11.1976 - V R 71/72
Die Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial ist eine Lieferung
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Verwertung von Filmwerken nach den Regelungen des UrhG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videokassetten -, und vom 14. Juni 1985 V R 11/78, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH / NV - 1985, 58 - Informations- oder Werbefilme -). - BFH, 07.11.1968 - V 46/65
Finanzierungsbeitrag als vorausgezahltes Entgelt für eine Auftragsproduktion mit …
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Habe der Auftraggeber bereits die Verfilmungsrechte, nehme er auf die Gestaltung des Films (z. B. durch Gestellung einer Oberleitung) entscheidenden Einfluß; die Parteien sähen in der Ablieferung des einwandfreien Negativs das wesentliche Vertragsmerkmal (BFH-Urteil vom 7. November 1968 V 46/65, BFHE 94, 416, BStBl II 1969, 211). - FG Hamburg, 08.03.1974 - VI 130/73
Auszug aus BFH, 01.08.1986 - V B 79/84
Ein Produzent, der nur noch formalrechtlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung tätig werde, während der Auftraggeber aufgrund seiner Einflußnahme auf die Gestaltung des Films Hersteller und Urheber im urheberrechtlichen Sinn werde, sei mit dem Produzenten einer unechten Auftragsproduktion gleichzusetzen (Urteil des FG Hamburg vom 8. März 1974 VI 130/73, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1974, 397, 398).
- BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97
Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 19. November 1985 VIII R 18/85, BFH/NV 1987, 277; vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335, und vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510). - BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (…vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 19. November 1985 VIII R 18/85, BFH/NV 1987, 277; vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335; m. w. N.). - FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 1879/23
Umsatzsteuer - Verstößt die Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von …
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. z.B. BFH…, Urteil vom 19.11.1985, VIII R 18/85, BFH/NV 1987, 277; BFH, Beschlüsse vom 01.08.1986, V B 79/84, BFH/NV 1988, 335; vom 21.02.1990, II B 98/89, BStBl II 1990, 510).
- FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 2325/23
Umsatzsteuer - Verstößt die Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von …
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. z.B. BFH…, Urteil vom 19.11.1985, VIII R 18/85, BFH/NV 1987, 277; BFH, Beschlüsse vom 01.08.1986, V B 79/84, BFH/NV 1988, 335; vom 21.02.1990, II B 98/89, BStBl II 1990, 510). - FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22
Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen …
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. z.B. BFH…, Urteil vom 19.11.1985, VIII R 18/85, BFH/NV 1987, 277; BFH, Beschlüsse vom 01.08.1986, V B 79/84, BFH/NV 1988, 335; vom 21.02.1990, II B 98/89, BStBl II 1990, 510). - FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 21.02.1990 II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510; vom 01.08.1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335). - FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23
Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d. …
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. z.B. BFH…, Urteil vom 19.11.1985, VIII R 18/85, BFH/NV 1987, 277; BFH, Beschlüsse vom 01.08.1986, V B 79/84, BFH/NV 1988, 335; vom 21.02.1990, II B 98/89, BStBl II 1990, 510). - FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06
Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung
Zudem läge eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 69 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz FGO) nach der Rechtsprechung des BFH nur vor, wenn wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinaus gingen und die nicht oder nur schwer gut zu machen wären oder wenn eine wirtschaftliche Existenzgefährdung vorläge (…vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, 175 und vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335, 338). - FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung
Zudem läge eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 69 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz FGO) nach der Rechtsprechung des BFH nur vor, wenn wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinaus gingen und die nicht oder nur schwer gut zu machen wären oder wenn eine wirtschaftliche Existenzgefährdung vorläge (…vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, 175 und vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335, 338). - BFH, 23.05.1991 - V R 103/86
Berliner Unternehmer - Berliner Film- und Fernsehatelier - Herstellung von …
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (…vgl. Urteil vom 7. Oktober 1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608, 609 zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei der Herstellung eines Films; BFH-Beschluß vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335, 338 zur echten Auftragsproduktion;… BFH-Urteile vom 14. Juni 1984 V R 11/78, BFH/NV 1985, 58 - Informations- und Werbefilm; vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 zur Filmherstellung in Auftragsproduktion). - FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
Erforderlichkeit eines Vorverfahrens i.S.d. § 139 Abs. 3 S. 3 …
- FG Hessen, 14.11.1997 - 2 V 4096/97
Arrestanordnung zur Sicherung von Lohnsteueransprüchen; Illegale …
- FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung …
- FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 14 V 311/98
Hinzuschätzungen bei einem Gastwirt; doppelte Steuerverkürzung durch zweifache …