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BFH, 18.02.1993 - V B 8/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Darlegung des Zulassungsgrundes bei der Divergenzrüge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.10.1968 - I B 21/68
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Begründungsfrist - …
Auszug aus BFH, 18.02.1993 - V B 8/93
Innerhalb dieser Frist, die nicht verlängert werden kann, muß der Zulassungsgrund "dargelegt" werden (BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1968 1 B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824). - BVerwG, 24.07.1968 - I B 21.68
Nichtzulassung der Revision - Beihilfe zur strafbaren Abtreibung - Entzug der …
Auszug aus BFH, 18.02.1993 - V B 8/93
Innerhalb dieser Frist, die nicht verlängert werden kann, muß der Zulassungsgrund "dargelegt" werden (BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1968 1 B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824).
- BFH, 22.04.1998 - V B 111/97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (z. B. Beschluß vom 18. Februar 1993 V B 8/93, BFH/NV 1995, 306) u. a. voraus, daß einer der abschließend bezeichneten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) nicht nur behauptet, sondern dargelegt bzw. bezeichnet wird. - BFH, 28.04.1998 - V B 140/97
Künstler aus England - Darbietung vor britischen Armeeangehörigen - Gesonderter …
Die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (z.B. Beschluß vom 18. Februar 1993 V B 8/93, BFH/NV 1995, 306) u.a. voraus, daß einer der abschließend bezeichneten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO) geltend gemacht, insbesondere daß ein Verfahrensmangel nicht nur behauptet, sondern bezeichnet wird. - BFH, 07.05.1997 - V B 123/96
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (z. B. Beschluß vom 18. Februar 1993 V B 8/93, BFH/NV 1995, 306) u. a. voraus, daß einer der abschließend bezeichneten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) geltend gemacht, insbesondere, daß ein Verfahrensmangel nicht nur behauptet, sondern bezeichnet wird.