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BFH, 13.03.1998 - V B 85/97 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.02.1978 - VIII R 112/75
Form - Zulässigkeit - Frist
Auszug aus BFH, 13.03.1998 - V B 85/97
Das FG wies die von dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers erhobene Klage als unzulässig ab, weil durch die vom Kläger selbst in ordnungsgemäßer Form und fristgerecht beim FA angebrachte Klage (§ 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) die durch seinen Prozeßbevollmächtigten beim FG erhobene Klage nach § 155 FGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes unzulässig geworden sei (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Februar 1978 VIII R 112/75, BFHE 124, 494, BStBl II 1978, 376).Damit hat er nicht dargelegt, inwiefern die Rechtsfrage trotz der vom FG in Bezug genommenen Entscheidung des BFH in BFHE 124, 494, BStBl II 1978, 376 nach wie vor umstritten und klärungsbedürftig geblieben ist.
- BFH, 10.05.1999 - V B 1/99
Scheinfirma; grundsätzliche Bedeutung
Gründe dafür, daß, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen diese Frage nach wie vor umstritten und inwiefern sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden ist (vgl. dazu z.B. Beschluß des BFH vom 13. März 1998 V B 85/97, BFH/NV 1998, 1234, m.w.N.), hat die Klägerin nicht ausreichend dargelegt.