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   BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74   

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https://dejure.org/1975,1588
BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74 (https://dejure.org/1975,1588)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1975 - V BLw 26/74 (https://dejure.org/1975,1588)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 (https://dejure.org/1975,1588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Genehmigung zu einem Grundstücksverkauf durch das Landwirtschaftsamt - Vorliegen einer "ungesunden Bodenverteilung" - Landwirtschaftlicher Betrieb als Vollbetrieb - Eigentümer eines Vollerwerbsbetriebes als Landwirts im Hauptberuf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2192
  • MDR 1976, 35
  • DNotZ 1976, 239
  • DB 1975, 2127
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.1972 - V BLw 14/72

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Begründung einer

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74
    Dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend hat der Bundesgerichtshof (vgl. Augustin, Agrarrecht 1973, 136, 137 m.w.Nachw.) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß die Genehmigung versagt werden kann, wenn ein Nichtlandwirt (nebenberuflicher Landwirt) Käufer eines landwirtschaftlichen Grundstücks sei, ein Landwirt im Hauptberuf aber das begehrte Land zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötige, auch bereit und fähig sei, den ausgehandelten Preis zu entrichten (vgl. BGH RdL 1966, 38; Beschluß vom 16. November 1972 - V BLw 14/72 S. 5).
  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 31/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74
    des Bundesgerichtshofs vom 31.1.1967 - V BLw 31/66 - zitiert bei Augustin, Agrarrecht 1973, 138.
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Solange die Landwirtschaft vorwiegend durch selbständig wirtschaftende, ihren Beruf ausübende Landwirte betrieben wurde, widersprach der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch andere Personen als den Betriebsinhaber allerdings dem Ziel einer Verbesserung der Existenzgrundlage der bäuerlichen Familienbetriebe und damit der Agrarstruktur (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74, RdL 1975, 331).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auch insoweit handelt es sich um eine gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung für das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, die zu einer verfassungskonformen Gesetzesauslegung zwingen kann (vgl. BVerfG NJW 1967, 619 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63] = RdL 1967, 92, 94; BGH Beschl. v. 10. Juli 1975, V BLw 26/74, RdL 1975, 331; BGHZ 67, 330, 331).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Kauft z. B. ein Nebenerwerbslandwirt Grundstücke, um seinen Betrieb in absehbarer Zeit zu einem leistungsfähigen Vollerwerbsbetrieb zu entwickeln, so wird das agrarpolitisch verfolgte Ziel der Förderung und Schaffung leistungsfähiger Vollerwerbsbetriebe nicht in Frage gestellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1975, V BLw 26/74, NJW 1975, 2192 [BGH 10.07.1975 - V BLw 26/74] und 20. Oktober 1964, V BLw 30/64, RdL 1964, 320).
  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (§ 9 Abs. 2 a.a.O.), d.h. wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, daß die Eigentumsverschiebung solchen konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderläuft, welche die zuständigen Stellen bereits unternommen haben oder doch beabsichtigten; fehlt es an solchen Maßnahmen, kann die Veräußerung trotzdem dann eine ungesunde Bodenverteilung bedeuten, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur erkennbar sind (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - RdL 1967, 92, 94; Senatsbeschluß vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).

    Hierbei erstreckt sich die Prüfung jedoch regelmäßig nur darauf, ob ein hauptberuflicher Landwirt das Grundstück erwerben will und ob er es zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt (BVerfG-Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 168/64 - RdL 1967, 95, 96; Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1967 - V BLw 10/67 - RdL 1968, 66, 67 und vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 - RdL 1975, 331).

  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 20/78

    Heilung eines Zustellungsmangels - Verbesserung der Agrarstruktur durch

    Der rechtliche Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, die Veräußerung an einen nicht hauptberuflichen Landwirt sei ungesund, wenn ein Landwirt im Hauptberuf das Grundstück zu Aufstockungszwecken dringend benötige und zum Erwerb bereit und fähig sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Grund besteht (vgl. Beschl. vom 20. Oktober 1964 - V BLw 30/64 = LM § 9 GrdstVG Nr. 4; Beschl. vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 = LM § 9 GrdstVG Nr. 15).

    Entscheidend kommt es nämlich nicht darauf an, ob der Beteiligte zu 1 alleine von den Erträgnissen seiner Landwirtschaft leben könnte, sondern darauf, ob ihm sein außerlandwirtschaftlicher Beruf als Müllwerker eine gesicherte Lebensgrundlage schafft (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 1975 a.a.O.).

  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Einwendungen

    Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, ist für die Einordnung als Landwirt im Haupt- oder im Nebenberuf maßgeblich, daß für einen hauptberuflichen Landwirt sein Betrieb die Existenzgrundlage darstellt, während der nebenberufliche Landwirt seinen Lebensunterhalt vorwiegend aus einer anderen Tätigkeit zieht (BGH Beschl. v. 10. Juni 1975, V BLw 26/74, Agrarrecht 1975, 310 m.w.Nachw.).

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (RdL 1967, 92, 94) und dem Senatsbeschluß vom 10. Juli 1975, V BLw 26/74 (RdL 1975, 331) rechtfertigt sich die Würdigung, daß die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet, weil sie Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GrdstVG), regelmäßig dann, wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, daß die Eigentumsübertragung solchen konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderläuft, welche die zuständigen Stellen bereits unternommen haben oder doch beabsichtigen.

  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Der rechtliche Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, die Veräußerung an einen nicht hauptberuflichen Landwirt erfülle diese Voraussetzung, wenn ein Landwirt im Hauptberuf das Grundstück zu Aufstockungszwecken dringend benötige und zum Erwerb bereit und fähig sei, entspricht allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa den o.a. Senatsbeschluß vom 15. Februar 1979 sowie den Senatsbeschluß vom 10. Juni 1975, V BLw 26/74, Agrarrecht 1975, 310 = LM GrdstVG § 9 Nr. 15 m.w.N.); von ihr im Grundsatz abzugehen, sieht der Senat keinen Anlaß.
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76

    Anforderung an die Darlegung der Gründe bei der Erhebung einer

    Die Rechtsbeschwerde sieht eine Abweichung vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 (DNotZ 1976, 239 = RdL 1975, 331) in folgendem: Das Beschwerdegericht berücksichtige nicht, daß der Zeuge H. nach seiner Aussage nur bereit sei, den beurkundeten Kaufpreis von 5 DM je Quadratmeter zu zahlen, während nach der erwähnten Entscheidung ein hauptberuflicher Landwirt nur dann den Vorzug vor einem Landwirt im Nebenberuf (oder einem Nichtlandwirt) verdiene, wenn er den tatsächlich ausgehandelten Preis entrichten wolle; dieser Preis müsse - woran es im vorliegenden Falle fehle - mindestens bestimmbar sein (BGH Urteil vom 7. November 1969 - V ZR 148/66 - NJW 1970, 283, 284).

    Eine Abweichung von BGH DNotZ 1976, 239 liegt nicht vor, weil der Bundesgerichtshof in jenem Beschluß nicht zu der Frage Stellung genommen hat, welche Anforderungen an die Zahlungsbereitschaft (und Zahlungsfähigkeit) eines am Erwerb interessierten Landwirts im Hauptberuf dann zu stellen sind, wenn der beurkundete Kaufpreis nicht den tatsächlichen Vereinbarungen entspricht.

  • OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 15 W 39/06

    Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts: Erstreckung des Vorkaufs auf

    Die Bevorzugung der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe gegenüber Nebenerwerbsbetrieben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Existenzgrundlage der bäuerlichen Familienbetriebe und damit der Agrarstruktur führen soll, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl.: BVerfG a.a.O.; BGH NJW 1975, 2192 ffe (2192)).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 15 W 56/10

    Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

    Die Bevorzugung der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe gegenüber Nebenerwerbsbetrieben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Existenzgrundlage der bäuerlichen Familienbetriebe und damit der Agrarstruktur führen soll, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl.: BVerfG a.a.O.; BGH NJW 1975, 2192 ff (2192)).
  • BGH, 24.09.1976 - V ZR 83/75

    Erstreckung des Rückgewähranspruchs auf den dinglich nicht gesicherten Käufer

  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Siedlungsbehörde gemäß § 4 RSG

  • OLG Jena, 09.02.1995 - LW U 316/95

    Erteilung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Ungesunde

  • OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 20 Ww 1/99

    Landwirtschaftssache: Voraussetzungen für die Gleichstellung eines

  • BGH, 10.04.1986 - BLw 23/85

    Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages - Aufhebung eines

  • BGH, 12.05.1982 - V BLw 19/81

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Voraussetzungen für die Genehmigung

  • BGH, 20.01.1982 - V BLw 2/81

    Beantragung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz - Vorliegen einer

  • BGH, 31.10.1978 - V BLw 26/77

    Materiell unzulässige Abweichungsrüge - Genehmigung eines

  • BGH, 10.05.1990 - BLw 23/89

    Genehmigung eines Grundstücksveräußerungsvertrages nach dem

  • BGH, 13.05.1981 - V BLw 20/80

    Versagung landwirtschaftlicher Genehmigung - Statthaftigkeit von Beschwerde gegen

  • OLG Köln, 04.06.1981 - 23 WLw 14/80

    Genehmigungspflichtigkeit einer Grundstücksveräußerung

  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 16/79

    Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages nach dem Grundstückverkehrsgesetz -

  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 11/79

    Versagung der Genehmigung eines Grundstücksaufvertrages - Vorliegen einer

  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 7/79

    Genehmigung von Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz -

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 22/75

    Genehmigung eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Gründe für die Versagung

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