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   BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66   

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BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66 (https://dejure.org/1966,807)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1966 - V C 0193.66 (https://dejure.org/1966,807)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1966 - V C 0193.66 (https://dejure.org/1966,807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die Vergangenheit - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer auslaufendes Recht betreffenden Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1967, 641
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
    Der Grundsatz, daß Fürsorgeunterstützung für die Vergangenheit nicht verlangt werden kann, erleidet nur dann eine Ausnahme, wenn der Hilfsbedürftige nach ausdrücklicher oder stillschweigender Ablehnung seines Unterstützungsbegehrens innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt (Ergänzung zu BVerwGE 5, 27).

    Demgegenüber hat der Senat zwar in seinem Urteil vom 3. April 1957 (BVerwGE 5, 27 [31]) ausgesprochen, daß Fürsorge auch für die Vergangenheit verlangt werden könne.

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
    Der hier vertretenen Auffassung, steht auch nicht das Urteil des Senats vom 27. Februar 1963 (BVerwGE 15, 306) entgegen.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann Fürsorge grundsätzlich nicht für die Vergangenheit verlangt werden (Urteile vom 2. Juni 1965 - BVerwG V C 63.64 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 29.64 -).
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
    Daß dem Kläger das rechtliche Gehör, also die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern (dazu Urteil des Senats vom 6. Juli 1966 - BVerwG V C 80.64 -) sonst abgeschnitten worden wäre, ist bisher nicht hinreichend dargetan.
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann Fürsorge grundsätzlich nicht für die Vergangenheit verlangt werden (Urteile vom 2. Juni 1965 - BVerwG V C 63.64 - und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 29.64 -).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Wegen dieses Bedarfsdeckungsprinzips mit seinem Bezug zum einzelnen Hilfesuchenden kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe besonders BVerwGE 21, 274 [281], BVerwGE 40, 343 [346], Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 4.78 -) Sozialhilfe grundsätzlich nicht für die Vergangenheit begehrt werden, weil sich eine Notlage in der Vergangenheit (grundsätzlich) nicht durch eine Leistung in der Gegenwart überwinden läßt (wegen der Ausnahmen siehe insbesondere den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - und BVerwGE 40, 343 [346]): Dem entspricht es, daß die Sonderrechtsnachfolge in einen Anspruch auf Sozialhilfe (hier: in einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG) ausgeschlossen ist.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht gerade unter diesem rechtlichen Aspekt der Effektivität des Rechtsschutzes eine Ausnahme von dem Grundsatz zugelassen, daß Sozialhilfe (Fürsorge) für die Vergangenheit nicht beansprucht werden kann (besonders Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - und BVerwGE 40, 343 [346]): Die Einklagbarkeit abgelehnter Sozialhilfe wäre uneffektiv, wenn die Zuerkennung eines im übrigen begründeten Anspruchs daran scheitern würde, daß die anspruchsbegründende Notlage im Zeitpunkt der Urteilsfällung zwangsläufig bereits in der Vergangenheit liegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98

    Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1966 - V C 0193.66 -, FEVS 14, 361, 363, vom 11. November 1972 - V C 50.70 -, FEVS 18, 244, 246 und Urteil vom 31. März 1977.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89

    Kriegsopferfürsorge - keine Hilfe für Vergangenheit

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird nur zugelassen, wenn gegen die seinerzeitige Versagung der Hilfe in zulässiger Weise ein Rechtsmittel eingelegt wurde, aufgrund dessen dann (auch nachträglich) festgestellt wird, daß diese Versagung rechtswidrig war (BVerwG, Urt. v. 15.12.1966, FEVS 14, 361; v. 14.09.1972, BVerwGE 40, 343 und v. 15.12.1983, a.a.O.).

    Daß der Beklagte das Verwaltungsverfahren durch den jetzt angefochtenen Widerspruchsbescheid vom 21.11.1988 wieder aufgegriffen und die rückwirkende Hilfeleistung erneut aus sachlich-rechtlichen Gründen abgelehnt hat, ändert daran nichts; dieser Umstand hat nur Bedeutung für die prozessuale Frage, ob das nach §§ 68 ff. VwGO erforderliche Vorverfahren durchgeführt ist, nicht jedoch auch für die Frage, ob vom Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" eine Ausnahme zu machen ist (BVerwG, Urt. v. 30.06.1965, FEVS 13, 3/9 f u. v. 15.12.1966, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

    Auch bei der Erziehungsbeihilfe gilt der fürsorge- und sozialhilferechtliche Grundsatz, daß Hilfe für die Vergangenheit nicht verlangt werden kann, und daß es nicht Aufgabe der Fürsorgebehörden ist, Schulden des Hilfesuchenden abzudecken, soweit diese Schulden nicht durch ein säumiges Verhalten der Behörde entstanden sind (siehe zuletzt Beschluß des Senats vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 1611/93

    Einsetzen der Sozialhilfe - "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"

    Er erfährt vielmehr durch den Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe eine Einschränkung, vor allem dann, wenn es dem Hilfesuchenden nicht zuzumuten gewesen war, die Entscheidung des Sozialhilfeträgers abzuwarten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1966 - 5 C 0193.66 -, FEVS 14, 361, Urt. v. 14.09.1972, BVerwGE 40, 343/346, v. 10.05.1979, BVerwGE 58, 68/74 u. v. 30.04.1992, BVerwGE 90, 154/156).
  • BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben (BVerwGE 20, 113; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]; Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 130.69 - BVerwGE 40, 343; Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 -).
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66

    Neuberechnung der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) aus

    Ebenso wie im Recht der öffentlichen Fürsorge und der Sozialhilfe gilt daher auch bei der Ausbildungshilfe der Satz, daß sie für die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs regelmäßig nicht verlangt werden kann; denn die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs ist im Ergebnis nichts anderes als eine Form des Schadensersatzes und deshalb nicht geeignet, die mit der Bewilligung der Hilfe bezweckte Ausbildung zu fördern (dazu für die Ausbildungshilfe Urteil vom 8. Oktober 1964 - BVerwG V C 221.62 -, für die öffentliche Fürsorge zuletzt Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 - und für die Kriegsopferfürsorge Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG V C 131.66 -).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 145.67

    Vererblichkeit der Blindehilfe - Bestehen eines Anspruchs auf Leistungen der

    Dieser Grundsatz erleidet nur mit Rücksicht auf den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz eine Einschränkung (dazu insbesondere Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 -).
  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 96.68

    Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen bei der

    Der Hilfsbedürftige kann dann Hilfe für die Vergangenheit verlangen, wenn er nach der Ablehnung seines Antrages innerhalb der gesetzlichen Fristen die gegebenen Rechtsbehelfe ergreift (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 -).
  • BVerwG, 17.02.1969 - V B 139.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zahlung einer

    Dem Fürsorgeträger soll namentlich dann die Berufung auf den Satz "keine Fürsorge für die Vergangenheit" abgeschnitten werden, wenn der Hilfesuchende erst durch ein verwaltungsgerichtliches Urteil die ihm gebührende Leistung erlangen kann (Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 -); denn anders läßt sich ein vollwertiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht erreichen.
  • VG Augsburg, 16.09.2003 - Au 3 K 03.889

    Gewährung von Hilfe zur Pflege im Altenheim und Pflegeheim; Ermöglichung einer

  • BVerwG, 27.05.1969 - V B 119.68

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.08.1982 - 5 B 137.81

    Übertragung der Grundsätze des allgemeinen Fürsorgerechts auf die

  • BVerwG, 22.05.1968 - V B 65.68

    Bewilligung eines Armenrechts - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 15.02.1967 - V CB 185.66

    Im Rahmen der Verfahrensrevision rügbare Verfahrensmängel - Anspruch auf

  • SG Lüneburg, 11.02.2009 - S 32 SO 121/06
  • BVerwG, 18.04.1969 - V B 152.68
  • VG Berlin, 11.06.2015 - 22 K 50.15

    Übernahme einer Mietkaution

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1967 - V C 0193.66   

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BVerwG, 25.01.1967 - V C 0193.66 (https://dejure.org/1967,5717)
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