Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1960 - V C 262.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,246
BVerwG, 10.02.1960 - V C 262.57 (https://dejure.org/1960,246)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1960 - V C 262.57 (https://dejure.org/1960,246)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1960 - V C 262.57 (https://dejure.org/1960,246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 145
  • NJW 1960, 1267
  • MDR 1960, 526
  • DVBl 1960, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Denn die Regelung des § 9 Abs. 5 SGB II ist auf die Rspr des BVerwG zur sog Familiennotgemeinschaft zurückzuführen, die gerade davon ausging, dass - in Konstellationen wie der vorliegenden - unabhängig vom Bestehen gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen tatsächlich Unterhaltsleistungen erbracht werden (BVerwG, Urteil vom 10.2.1960 - V C 262.57 = BVerwGE 10, 145 ff).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Eine Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur in dem besonderen - überdies noch unter der Geltung des oben erwähnten § 8 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze zu entscheidenden - Fall in dem Sinne angenommen, daß dann, wenn ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehme, die Lebenserfahrung dafür spreche, in Höhe der erzielten Ersparnisse werde Unterhalt gewährt, so daß insoweit eine Hilfsbedürftigkeit des Stiefkindes entfalle (BVerwGE 18, 213 unter Hinweis auf BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95

    Sozialhilferecht: Leistungsfähigkeit eines mit einem Hilfesuchenden in

    Mit dieser Bestimmung, die an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Familiennotgemeinschaft anknüpft (vgl. BVerwGE 10, 145 [147 f.]; 15, 306 [312]), soll "nicht auf ein nach regelsatzmäßigen Gesichtspunkten zu wertendes Einkommen der genannten Angehörigen abgestellt werden, vielmehr soll aus den Gesamtumständen des Einzelfalles geschlossen werden, ob und in welcher Höhe nach allgemeinen Lebenserfahrungen eine Hilfeleistung erwartet werden kann" (Begründung zum Entwurf eines BSHG, BTDrucks III/1799 S. 40 zu § 15).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung

    Er ist der Auffassung, daß ein mittelbarer Unterhaltsanspruch gegen den Stiefvater, wie er vom Senat in BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57] anerkannt worden sei, im vorliegenden Fall nicht bejaht werden könne.

    Nach der Rechtsprechung das Senats spricht bei der Aufnahme eines unehelichen Kindes in den gemeinsamen Haushalt eine Vermutung dafür, daß der Stiefvater dem Stiefkind Unterhalt gewähren will (BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).

  • BSG, 29.06.1998 - B 11 AL 257/97 B

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

    Die Verpflichtung des Ehegatten, die Familie angemessen zu unterhalten, beschränkt sich auf die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners und auf den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder (§§ 1359, 1360a, 1626 BGB; BGH NJW 1969, 2007 = JZ 1969, 704 = FamRZ 1969, 599; BGH FamRZ 1984, 462; BVerwGE 10, 145, 147 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57] = Buchholz 436.1 Reichsgrundsätze § 5 Nr. 1).

    Denn Leistungen zum Lebensunterhalt für im Haushalt lebende minderjährige Kinder des Ehepartners können nach dem Einkommen eines Stiefvaters nur dann erwartet werden, soweit nach Abzug eines angemessenen Selbstbehalts und angemessenen Unterhalts für Unterhaltsberechtigte, hier also für den Ehemann, die Klägerin und Sebastian, vom Einkommen etwas übrig bleibt (BVerwG Buchholz 436.0 BSHG § 16 Nr. 4 = FEVS 46, 441; vgl BVerwG 10, 145, 148 = Buchholz 436.1 Reichsgrundsätze § 5 Nr. 1).

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67

    Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters

    An einem kraft Gesetzes bestehenden Unterhaltsanspruch, wie es § 35 Abs. 2 LuftVO verlangt, würde es auch dann fehlen (vgl. BVerwGE 10, 145, 147 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57] = NJW 1961, 1267 [OLG Düsseldorf 05.12.1960 - 3 W 171/60]; RGRKomm. a.a.O. Anm. 8 und Erman/Drees, BGB 4. Aufl. Anm. 4 a, beide zu § 844).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1997 - 8 A 4742/96

    Leistungen zum Lebensunterhalt; Einkommen; Vermögen; Angehöriger;

    Mit der Bestimmung des § 16 Satz 1 BSHG, die an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Familiennotgemeinschaft anknüpft, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Februar 1960 - V C 262.57 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 10, 145 und Urteil vom 27. Februar 1963 - V C 105/61 -, BVerwGE 15, 306, soll nicht auf ein nach regelsatzmäßigen Gesichtspunkten zu wertendes Einkommen der genannten Angehörigen abgestellt werden.
  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84

    Rechtsfolgen einer schuldrechtlichen Unterhaltsvereinbarung zwischen Pflegesohn

    Für rechtsgeschäftliche Unterhaltsregelungen zugunsten von Stiefkindern wird angenommen, daß über Umfang, Dauer und andere Einzelfragen allein der Parteiwille befinde und es keinen genormten Inhalt gebe (vgl. Gernhuber Familienrecht 3. Aufl. § 4 II 5 S. 35; zur Übernahme und Beschränkbarkeit einer vom Stiefvater übernommenen Unterhaltsverpflichtung s. auch BVerwGE 10, 145, 147 f. [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57] = NJW 1960, 1267, 1268 f.).
  • LSG Hessen, 23.12.2019 - L 2 SO 102/18

    1. Eine wirksame Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staatskasse im

    Die Prozessführungsbefugnis ist von der Aktivlegitimation oder auch Sachbefugnis (als Teil der Begründetheit, vgl. bereits BSG, Urteil vom 28. Juni 1979, 1 RA 97/78, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1960, V C 262.57, juris) zu unterscheiden.
  • LSG Sachsen, 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14

    Aktivlegitimation; Beschäftigungslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis;

    a) Die Aktivlegitimation oder auch Sachbefugnis (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1979 - 1 RA 97/78 - SozR 2200 § 1242 Nr. 3 = JURIS-Dokument Rdnr. 18; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1960 - V C 262.57 - BVerwGE 10, 145 = JURIS-Dokument Rdnr. 16) betrifft die Frage, wer materiell Inhaber des streitigen Rechts oder Verpflichteter ist (vgl. R. Wagner, in: Hennig: Sozialgerichtsgesetz [30. Erg.-Lfg., Dezember 2014], § 69 Rdnr. 25).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 8 A 392/95

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich der Miete bzw. der auf

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 110/67

    Übergehende Ersatzansprüche der Hinterbliebenen nach Verunglücken eines

  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 59.62

    Ausbildungshilfe für eine Lehre als Landmaschinenschlosser nach dem

  • VG Münster, 25.11.2003 - 5 K 2204/99

    Sozialhilferechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf

  • BVerwG, 10.12.1962 - V B 134.62

    Anspruch auf Gewährung von Fürsorgeunterstützung - Anspruch eines Stiefkindes auf

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 AS 3063/15
  • BVerwG, 26.03.1962 - V B 53.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf richtsatzmäßige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht