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   BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64   

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https://dejure.org/1966,118
BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64 (https://dejure.org/1966,118)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1966 - V C 62.64 (https://dejure.org/1966,118)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1966 - V C 62.64 (https://dejure.org/1966,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten Behördenangestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SchwbG § 18 Abs. 2 lit. a

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 123
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 106.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64
    Da dem Hauptantrag - wie noch darzulegen ist - entsprochen wird, ist auf den Eventualantrag nicht mehr einzugehen, so daß es unerörtert bleiben muß, inwieweit die Verwaltungsgerichte bei Anwendung von Sollvorschriften die Verpflichtung einer Verwaltungsbehörde aussprechen dürfen, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen (vgl. dazu Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 - [DVBl. 1960, 252]).
  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56

    Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64
    "Angemessen" ist der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit den Fähigkeiten, den durch die Beschädigung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbeschädigten entspricht (vgl. BVerwGE 8, 234).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Der Zweck des § 15 SchwbG geht deshalb dahin, den Schwerbehinderten vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicherzustellen, daß er gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwGE 23, 123 (127) [BVerwG 12.01.1966 - V C 62/64]; 29, 140 (142) [BVerwG 16.02.1968 - VII C 155/66]).
  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675

    Angemessenheit der Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    "Angemessen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf der Grundlage älterer Rechtsvorschriften zum Schwerbehindertenrecht (ohne das Kriterium der Zumutbarkeit) ergangen ist, der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit, den Fähigkeiten, den durch die Behinderung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbehinderten entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [125 f.]; Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, BVerwGE 8, 234 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).

    Es kann auch geringer sein, sofern dadurch nicht "die Lebensstellung als solche verschlechtert wird" (vgl. ausdrückl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126]; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).

    Damit bilden allein die Vergütungsgruppen einen sachgerechten Vergleichsmaßstab (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126] in einem einen Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffenden Fall).

    Unangemessen wäre daher eine Herabstufung in eine Laufbahngruppe, die nicht mehr der bisherigen Eingruppierung vergleichbar ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126] in einem einen Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffenden Fall).

    Unangemessen wäre daher eine Herabstufung in eine Gruppe, die nicht mehr dem gehobenen Sparkassendienst vergleichbar ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126] in einem einen Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffenden Fall).

    Der Kläger hat im Rahmen des Berufungsverfahrens trotz ausdrücklichen Hinweises auf die Maßstäbe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1966 - 5 V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 (126) kein neues "Angebot" für eine Änderungskündigung unterbreitet, das die erneute Befassung des Integrationsamtes mit dem Streitstoff rechtfertigen würde.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Aufgrund der in § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO angeordneten Bindung an die einem Bescheidungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung führt ein Rechtsmittel gegen ein solches Urteil auch dann zu einer anderen Entscheidung, wenn sich die Rechtsauffassung, die bei der Neubescheidung maßgebend sein soll, als unzutreffend erweist (vgl. Urteile vom 12. Januar 1966 - BVerwG V C 62.64 - BVerwGE 23, 123 [BVerwG 12.01.1966 - V C 62/64] , vom 23. April 1975 - BVerwG VIII C 93.70 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 39.78 - amtl. Umdruck S. 6 ).
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