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   BFH, 26.02.1987 - V R 1/79   

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https://dejure.org/1987,246
BFH, 26.02.1987 - V R 1/79 (https://dejure.org/1987,246)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1987 - V R 1/79 (https://dejure.org/1987,246)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - V R 1/79 (https://dejure.org/1987,246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 15 Abs. 1, Abs. 2; AO 1977 §§ 42, 175 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug - Abschließende Entscheidung - Erstmalige tatsächliche Verwendung - Verwendung der bezogenen Leistung - Beabsichtigte Verwendung - Steuerfestsetzung - Vorsteuerbetrag - Änderung der Festsetzung - Endgültige Steuerfestsetzung - Zwischenvermietung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und nicht nach der zunächst beabsichtigten Verwendung der bezogenen Leistung; zur verfahrensrechtlichen Handhabung 2. Zur Unangemessenheit der Zwischenvermietung nur einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 307
  • BB 1987, 1169
  • BStBl II 1987, 52
  • BStBl II 1987, 521
  • BStBl II 1987, 522
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.01.1979 - V R 53/72

    Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
    a) Wie der Senat in den Urteilen vom 25. November 1976 V R 98/71 (BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448) und vom 25. Januar 1979 V R 53/72 (BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394) dargelegt hat, sind die anspruchsbegründenden Merkmale des Vorsteuerabzugsanspruchs in § 15 Abs. 1 UStG 1967 geregelt.

    Allein die tatsächliche erstmalige Verwendung der bezogenen Leistung entscheidet über das Vorliegen der in § 15 Abs. 2 UStG 1967 umschriebenen negativen Anspruchsvoraussetzung, die nicht abschnittsgebunden ist (BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394).

  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
    a) Wie der Senat in den Urteilen vom 25. November 1976 V R 98/71 (BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448) und vom 25. Januar 1979 V R 53/72 (BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394) dargelegt hat, sind die anspruchsbegründenden Merkmale des Vorsteuerabzugsanspruchs in § 15 Abs. 1 UStG 1967 geregelt.

    So kann über den Vorsteuerabzug - trotz noch fehlender tatsächlicher Verwendung - zunächst anhand der durch objektive Nachweismöglichkeiten schlüssig dargelegten Verwendungsabsicht durch Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 der Abgabenordnung - AO 1977 -) oder durch vorläufigen Steuerbescheid (§ 165 AO 1977) entschieden werden (so aufgrund der festgestellten Fallgestaltung: BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448).

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
    Diese Regelung entspricht dem (wenn auch im Gesetz nur unvollkommen umgesetzten) Sinn des seit dem UStG geltenden sog. Mehrwertsteuersystem, die alsbaldige Entlastung des Unternehmers von der ihm berechneten Umsatzsteuer für an ihn ausgeführte Leistungen zu bewirken (vgl. auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 14. Februar 1985 Rs. 268/83, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1985, 199 zu Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABlEG - L 145 Seite 1).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 112/76

    Zum Versteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Einschaltung eines Zwischenmieters bei der Vermietung nur einer Wohnung grundsätzlich keine angemessene rechtliche Gestaltung dar (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 1983 V R 112/76, BFHE 140, 375, BStBl II 1984, 398; BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1986 V S 14/85, BFH/NV 1987, 271), insbesondere, wenn der Zwischenmieter am Wohnort des Vermieters wohnt.
  • BFH, 22.12.1983 - V R 173/75

    Vorsteuerabzug - Ausgelagerter Umsatz - Vermietung - Mittelsperson -

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
    Ein Zwischenmieter, der sich - wie der Ehemann der Klägerin - möglichen Mietausfällen durch kurzfristige Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist entziehen kann, übernimmt auch kein wirkliches Mietausfallrisiko (BFH-Urteil vom 22. Dezember 1983 V R 173/75, BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404).
  • BFH, 19.12.1986 - V S 14/85

    Voraussetzung für die Aussetzung des Vollziehung eines Bescheids

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Einschaltung eines Zwischenmieters bei der Vermietung nur einer Wohnung grundsätzlich keine angemessene rechtliche Gestaltung dar (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 1983 V R 112/76, BFHE 140, 375, BStBl II 1984, 398; BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1986 V S 14/85, BFH/NV 1987, 271), insbesondere, wenn der Zwischenmieter am Wohnort des Vermieters wohnt.
  • BFH, 30.11.1989 - V R 85/84

    Kein Vorsteuerabzug aus vergeblichen Planungskosten eines Altersheimes

    Auch nach § 15 UStG 1980 ist für das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich zwischen nicht abschließender und abschließender Entstehung bzw. Nichtentstehung zu unterscheiden (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

    Die Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen setzt außer der Erfüllung der positiven, anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale aus § 15 Abs. 1 UStG 1980 (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, unter II.1.a, m. w. N., BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521) voraus, daß die negativen, anspruchsausschließenden Tatbestandsmerkmale aus § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 nicht verwirklicht sind.

    Diese negative Voraussetzung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist - wie anschließend dargelegt wird - nicht in dem Sinne abschnittsgebunden, daß sie auf den Zeitpunkt der Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug Einfluß hätte (vgl. Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II.1.a und b).

    Hat der Unternehmer die erhaltene Leistung bis dahin noch nicht verwendet, so ist über den Vorsteuerabzug bis zur materiell-rechtlich abschließenden Entstehung auf Grund der erstmaligen tatsächlichen Verwendung anhand der vom Unternehmer (nachvollziehbar) geltend gemachten - beabsichtigten - Verwendung zu entscheiden (vgl. BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II.1.).

    Dementsprechend kann, wenn zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die bezogene Leistung bereits verwendet wurde, dies berücksichtigt werden, auch wenn die Verwendung erst nach Ablauf des betreffenden Besteuerungszeitraums stattgefunden hat (vgl. Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II.1.a und b).

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Im übrigen läßt sich der von der Vorentscheidung zitierten Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521) nicht entnehmen, daß in jedem Falle der Zwischenvermietung nur einer Wohnung ohne weiteres ein Gestaltungsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 anzunehmen wäre.
  • BFH, 27.08.1998 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Vermietung?

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum Umsatzsteuergesetz (seit dem Umsatzsteuergesetz 1967) über den Vorsteuerabzug im sog. Abzugsjahr erst nach tatsächlicher Verwendung zur Ausführung von Umsätzen (ggf. in späteren Jahren) materiell abschließend entschieden werden kann --also nicht bereits aufgrund der erklärten Verwendungsabsicht-- (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521), konnte das FA grundsätzlich die unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerfestsetzungen gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 (dazu unten zu 3.) dahingehend ändern, daß es den Vorsteuerabzug wegen tatsächlich steuerfreier Verwendung der Leistungsbezüge endgültig versagte.
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Diese Vorschrift ist notwendig, weil § 15 Abs. 1 UStG den sofortigen Abzug der gesamten Vorsteuer erlaubt (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, 310 f., BStBl II 1987, 521, mit Nachweisen) und auch bei im Unternehmen verwendeten Investitionsgütern den Abzug nicht periodengerecht auf die Jahre der Verwendung verteilt (vgl. zu § 15 Abs. 7 UStG 1967 BT-Drucks. zu V/1.581, S. 15 f.; zu § 15a UStG 1973 BT-Drucks. 7/592, S. 13 f.).

    Im Streitfall entstand der Anspruch auf Vorsteuerabzug in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 UStG mit Ablauf des Besteuerungszeitraums, in welchem die umsatzbezogenen Merkmale des § 15 Abs. 1 UStG vorlagen (vgl. Urteil in BFHE 149, 307, 310, BStBl II 1987, 521).

  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    b) Der Vorsteuerabzug ist - wie im Falle noch ausstehender Verwendung i. S. von § 15 Abs. 2 UStG 1980 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521) - materiell-rechtlich vorläufig.
  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    1975 geprüft, denn der für den Veranlagungszeitraum 1975 geltend gemachte Vorsteuerabzugsanspruch war davon abhängig, daß bis zum Ablauf dieses Veranlagungszeitraums neben der ausgeführten Leistung auch die Rechnung vorgelegen hat, denn Vorsteuerbeträge fallen als absetzbar in den Veranlagungszeitraum, in dem sie dem Anspruchsberechtigten in Rechnung gestellt worden sind (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG 1973; vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

    Der Zeitpunkt, in dem der Vorsteuerabzugsanspruch entsteht, wird nicht vom Zeitpunkt der Verwendung der bezogenen Leistung bestimmt (BFH-Urteile in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, und vom 12. November 1987 V R 141/83, BFHE 152, 274, BStBl II 1988, 468).

    Bis zu diesem Zeitpunkt ist der vom Unternehmer entsprechend der beabsichtigten Verwendung vorgenommene oder unterlassene Vorsteuerabzug nur vorläufig (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280); die von der beabsichtigten Verwendung abweichende tatsächliche Verwendung ist ggf. durch Änderungsbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zugunsten oder zuungunsten des Unternehmers für den Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

    Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 kann der Unternehmer die ihm von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellte Steuer für die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuerbeträge abziehen (anspruchsbegründende Voraussetzungen), sofern er die bezogenen Leistungen nicht zur Ausführung steuerfreier Umsätze i. S. des § 15 Abs. 2 UStG 1973 verwendet oder in Anspruch nimmt, die den Vorsteuerabzug ausschließen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 UStG 1973; sog. negative Anspruchsvoraussetzung, Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448; vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, ein Abdruck ist beigefügt).

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die tatsächliche erstmalige Verwendung des Gebäudes, die für die Aufteilung der dem Kläger in Rechnung gestellten Steuer für Bauleistungen in abziehbare und nichtabziehbare Vorsteuerbeträge maßgebend ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280, und vom 6. Februar 1987 V R 1/79) bei beiden Betrachtungsweisen im Streitfall zu gleichen Ergebnissen führt (für den Fall der teilweisen Verwendung und teilweisen Nichtverwendung von Gebäudeteilen siehe aber Beschluß vom 25. Februar 1987 V B 24/86, BFHE 149, 92).

  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II. 2.) handelt es sich bei der erstmaligen tatsächlichen Verwendung um ein auf das Abzugsjahr zurückwirkendes Ereignis.
  • BFH, 21.07.1988 - V R 87/83

    Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung, wenn die mit Umsatzsteuer belasteten

    § 15 Abs. 1 UStG 1967/1973 enthält mithin die anspruchsbegründenden Merkmale des Vorsteuerabzugs (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter 1.a,, m.w.N.).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521 (unter II.1.) entschieden hat, ist materiell-rechtlich zwischen der abschließenden und der nichtabschließenden Gewährung bzw. Versagung des Vorsteuerabzuges zu unterscheiden.

  • BFH, 23.08.1988 - X R 14/82

    Vermietung von Grundstücken als eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von

    Entgegen der Auffassung des FG ist für Vorliegen oder Nichtvorliegen der negativen Anspruchsvoraussetzungen des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 2 UStG - anders als für die Frage der positiven Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG - nicht von der Verwendungsabsicht, sondern von der tatsächlichen ggf. späteren Verwendung auszugehen (BFH-Urteile in BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521; vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754 m.w.N., und vom 12. November 1987 V R 141/83, BFHE 152, 274, BStBl II 1988, 468).

    Soweit eine für das Unternehmen angeschaffte Leistung oder ihr Gegenstand nicht im Besteuerungszeitraum des Bezugs der Leistungen zur Ausführung von steuerpflichtigen oder steuerfreien Umsätzen verwendet worden ist, kann noch nicht abschließend über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entschieden werden (BFH-Urteile in BFHE 152, 274, BStBl II 1988, 468; in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

    Allerdings kann anhand der durch objektive Nachweismöglichkeiten schlüssig dargelegten Verwendungsabsicht entweder durch einen vorläufigen (§ 165 AO 1977) oder unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO 1977) erlassenen Steuerbescheid oder durch einen ggf. nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 bei anderer Verwendung änderbaren vorbehaltlosen Steuerbescheid entschieden werden (BFH-Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

  • FG Nürnberg, 27.07.1999 - II 379/98
  • BFH, 09.09.1993 - V R 42/91

    1. Bei monatlichen Mietzahlungen empfängt der Mieter Teilleistungen, die für

  • BFH, 12.11.1987 - V R 141/83

    Zur Vorsteueraufteilung bei einem Gebäude, das nach Fertigstellung teilweise

  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

  • BFH, 11.12.1997 - V R 15/97

    Erstmalige Verwendung für Vorsteuerabzug maßgebend

  • BFH, 05.02.1998 - V R 66/94

    Vorsteuerberichtigung aufgrund fehlerhafter Beurteilung

  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

  • BFH, 27.08.2009 - XI B 124/08

    Verhältnis zwischen tatsächlicher Verwendung und Verwendungsabsicht - Option und

  • BFH, 13.11.1997 - V R 140/93

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

  • BFH, 01.06.1989 - V R 74/87

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs durch erstmalige Verwendung bezogener

  • BFH, 13.03.1997 - V B 103/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 64/90

    Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG richtet sich beim Leerstehen von

  • BFH, 21.02.1991 - V R 38/86

    Ablauf des Besteuerungszeitraums als maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung

  • BFH, 17.03.1994 - V R 123/91

    Änderung wegen eines nachträglich eingetretenen Ereignisses

  • BFH, 09.04.1987 - V R 23/80

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der

  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.1992 - IV 381/89

    Anspruch auf anteiligen Vorsteuerabzug für Kosten der Lieferung und sonstigen

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.1990 - 11 K 298/86

    Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Zwischenmietverhältnisses

  • BFH, 26.02.1987 - V R 71/77

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

  • BFH, 11.01.1990 - V R 189/84

    1. § 23 Abs. 2 UStG wendet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber 2.

  • BFH, 19.08.1987 - V B 56/85

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Umsatzsteuer - Sicherheitsleistung -

  • BFH, 21.04.1988 - V R 135/83

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen

  • BFH, 06.06.1991 - V R 102/86

    Überprüfbarkeit einer Entscheidung über den Antrag auf abweichende

  • BFH, 24.07.1997 - V R 60/94

    Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung

  • BFH, 07.05.1997 - V R 145/92

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

  • BFH, 24.07.1997 - V R 57/95

    Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung

  • BFH, 24.07.1997 - V R 59/94

    Anforderungen an den Vorsteuerabzug

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 65/90

    Änderung der Verhältnisse - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Gebäude nach

  • BFH, 07.05.1997 - V R 15/93

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 18.12.1997 - V R 12/97

    Berücksichtigung von Änderungsgründen bei der Steuerfestsetzung für das Folgejahr

  • BFH, 12.06.1997 - V R 49/92

    Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

  • BFH, 07.05.1997 - V R 104/92
  • FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7477/98

    Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu

  • BFH, 07.05.1997 - V R 110/92

    Vorsteuerberichtigung bei fehlerhafter Beurteilung

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 100/92

    Mißbrauchs von rechtlichen Gestaltungmöglichkeiten bei der Vermietung von

  • BFH, 21.03.1989 - V B 86/87

    Einschaltung von Zwischenmietern als Rechtsmissbrauch

  • BFH, 20.12.1988 - V B 11/87

    Anwendbarkeit von Billigkeitsregelungenin einer gegen einen Steuerbescheid

  • BFH, 26.04.1988 - X R 2/82

    Ausdehnung des für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs maßgebenden Zeitraums auf

  • FG München, 12.11.2012 - 7 K 1796/09

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Veräußerung eines verpachteten inländischen

  • BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93

    Möglichkeit der Änderung einer Umsatzsteuervoranmeldung trotz einer

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft in einem Besteuerungszeitraum in dem

  • BFH, 28.02.1991 - V B 177/90

    Gestaltungsmißbrauch bei der Zwischenvermietung einer Wohnung

  • BFH, 07.02.1990 - V B 127/89
  • BFH, 17.12.1987 - V B 66/87

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund erstmaliger Verwendung durch steuerfreie

  • FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 7459/98

    Vorsteuerabzug aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung eines

  • BFH, 14.09.1989 - V B 16/89

    Abhängigkeit des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugsanspruchs vom Ablauf des

  • FG München, 07.10.1996 - 3 V 2490/96

    Anspruch auf Befreiung von der Umsatzsteuer (USt); Innergemeinschaftliche

  • FG Münster, 26.09.1988 - V 907/86

    Umsatzsteuer; kein Vorsteuerabzug auf Gründungskosten einer GmbH

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