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   BFH, 04.12.1969 - V R 104/66   

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https://dejure.org/1969,750
BFH, 04.12.1969 - V R 104/66 (https://dejure.org/1969,750)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1969 - V R 104/66 (https://dejure.org/1969,750)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1969 - V R 104/66 (https://dejure.org/1969,750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchlaufender Posten - Wissen des Zahlungsverpflichteten - Weiterleitung gezahlter Beträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Auslagenersatzes
    Auslagenersatz vom Auftraggeber an den Unternehmer
    Durchlaufende Posten

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 449
  • BStBl II 1970, 191
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.08.1967 - V 239/64

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als

    Auszug aus BFH, 04.12.1969 - V R 104/66
    Wie bereits in dem Urteil V 239/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 494, BStBl III 1967, 719, ausgeführt ist, genügt es auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts anders als im Zivilrecht (vgl. § 164 BGB) nicht, für irgendjemand als Vertreter tätig werden zu wollen.

    Auch die zivilrechtliche Betrachtung, nach der ein Agent auch dann als Vertreter seines Auftraggebers angesehen werden kann, wenn er dessen Namen nicht nennt, sofern nur der Wille, im fremden Namen zu handeln, erkennbar hervortritt, kann für das Umsatzsteuerrecht nicht ohne weiteres übernommen werden (vgl. das Urteil V 239/64, a. a. O.).

    Da auch einer der von der Rechtsprechung aufgezeigten Ausnahmefälle (vgl. Urteile des BFH V 239/64 und V 13/64, a. a. O.), in denen das Vorliegen eines durchlaufenden Postens auch anerkannt werden kann, wenn einem der Beteiligten der Name des anderen nicht bekannt ist, nicht vorliegt, war die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

  • BFH, 11.08.1966 - V 13/64
    Auszug aus BFH, 04.12.1969 - V R 104/66
    Dies setzt aber nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Entscheidung des BFH V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647) -- von Ausnahmefällen abgesehen -- voraus, daß beide Teile, der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsberechtigte, jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren.

    Da auch einer der von der Rechtsprechung aufgezeigten Ausnahmefälle (vgl. Urteile des BFH V 239/64 und V 13/64, a. a. O.), in denen das Vorliegen eines durchlaufenden Postens auch anerkannt werden kann, wenn einem der Beteiligten der Name des anderen nicht bekannt ist, nicht vorliegt, war die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

  • FG Köln, 09.06.2011 - 11 K 3311/08

    Vermittlungsleistung; Frage der Annahme einer sog. einheitlichen Leistung bei

    Unmittelbare Rechtsbeziehungen setzten voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsempfänger jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren würden (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.1969 V R 104/66, BStBl. II 1970, 191).

    Der Unternehmer muss also insbesondere namens einer bestimmten, den anderen Beteiligten erkennbaren Person handeln (BFH-Urteil vom 04.12.1969 V R 04/66, BStBl. II 1970, 191, BFH-Beschluss vom 27.02.1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744).

    Das Handeln für fremde Rechnung setzt voraus, dass die Leistungsempfänger (d.h. die vermittelten Kunden) die von ihnen gewährte Provision kennen oder es zumindest später erfahren, so dass damit sichergestellt ist, dass der Betrag des durchlaufenden Postens genau feststeht (vgl. FG Düsseldorf vom 19.02.1993 VIII(XI) 54/77 E, EFG 1983, 546 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 24.08.1961 V 98/59 U, BStBl. III 1961, 492 und auf BFH-Urteil vom 24.02.1966 V 135/63, BStBl. III 1966, 263; BFH-Urteil vom 04.12.1969 V R 104/66, BStBl. II 1970, 191; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008 7 K 5384/05 B, EFG 2009, 783, nrkr.

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und Zahlungsberechtigte jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrages erfahren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1989, 744, m.w.N.; zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 3 UStG 1951, vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05

    Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten -

    Der Unternehmer muss also insbesondere namens einer bestimmten, den anderen Beteiligten erkennbaren Person handeln (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 4. Dezember 1969 - V R 104/66 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 97, 449, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 191, 192, sowieBeschluss vom 27. Februar 1989 - V B 75/88 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 744, 745).
  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

    Der Kläger gesteht ferner zu, daß unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem die Münze hingebenden Spieler und dem Spieler, der die Münze empfängt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191), nicht beständen.
  • BFH, 20.07.1982 - VIII R 143/77

    Sozialversicherung - Arbeitgeberanteil - Betriebsausgaben - Hausgewerbetreibender

    Voraussetzung für die Annahme eines durchlaufenden Postens ist allerdings, daß der Arbeitgeberanteil den Auftraggebern gesondert in Rechnung gestellt und ferner, daß er als solcher namens der Auftraggeber an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1965 V 241/63 U, BFHE 84, 452, BStBl III 1966, 162; vom 4. Dezember 1969 V R 104/68, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191, und vom 5. November 1970 V R 57/57, BFHE 100, 475, die beiden letzteren zu § 5 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1951, der weitgehend übereinstimmt mit § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Dazu ist erforderlich, daß beide Teile, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen, den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (BFH-Urteile V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647; V 239/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 494, BStBl III 1967, 719; V R 104/66 vom 4. Dezember 1969, BFH 97, 449, BStBl II 1970, 191).
  • BFH, 08.10.1992 - V R 92/87

    Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15 UStG )

    Die Klägerin vereinnahmt das Hausgeld vom Mieter nicht im Namen und für Rechnung eines anderen, wie es § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1980 voraussetzt, sondern kann es aufgrund des Mietvertrags aus eigenem Recht fordern; umgekehrt ist der Mieter nicht zur Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1969 V R 104/66, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191).
  • BFH, 08.02.1972 - VIII R 41/66

    Empfänger einer Betriebsausgabe - Genuß des wirtschaftlichen Wertes - Hilfsperson

    Soweit die Rechtsprechung zur Umsatz- und Lohnsteuer die Annahme durchlaufender Posten oder Gelder vom Vorliegen weiterer Tatsachenfeststellungen abhängig gemacht hat (vgl. zur Umsatzsteuer zuletzt Urteil des BFH V R 104/66 vom 4. Dezember 1969, BFH 97, 449, BStBl II 1970, 191; zur Lohnsteuer: Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 210 bis 211 zu § 19 EStG, Lieferung 79, Mai 1968, und die zitierten Entscheidungen), können im Streitfall entsprechend intensive Aufklärungen durch die Vorinstanz (z. B. Nachweis eindeutiger Kenntnis des Steuerpflichtigen über den einzelnen begünstigten Werksangehörigen, Abrechnung der Vertreter über die Verwendung der Schmiergelder) nicht gefordert werden.
  • OLG Köln, 27.11.1995 - 16 U 42/95

    Keine Vertragspflicht zur Aufklärung über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

    In der Literatur wird darüber hinaus eine besondere Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse für erforderlich gehalten, um eine Behandlung als durchlaufender Posten zu erreichen; im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 04.12.1969, VR 104/66 - BStBl. II 1970, 191) sei erforderlich, daß der Versender der Deutschen Bundespost Postdienst analog zu den Einlieferungslisten bei der Infopost freiwillig mitteile, wer sein Auftraggeber mit jeweils welchem Entgelt sei (Voss DB 1994, 2584 ff).
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