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   BFH, 01.10.1981 - V R 34/76   

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https://dejure.org/1981,25246
BFH, 01.10.1981 - V R 34/76 (https://dejure.org/1981,25246)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1981 - V R 34/76 (https://dejure.org/1981,25246)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - V R 34/76 (https://dejure.org/1981,25246)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 01.10.1981 - V R 34/76
    NV: Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn deren einzelne Faktoren so ineinandergreifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.1975 V R 138/73).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    a) Der BFH ging vor Ergehen des EuGH-Urteils Gemeinde A vom 13.07.2023 - C-344/22, EU:C:2023:580 in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Gemeinde mit der Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe steuerbare Umsätze ausführt (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1981 - V R 34/76, UR 1982, 32, unter II.1.; vom 18.08.1988 - V R 18/83, BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971, unter II.1.; vom 26.04.1990 - V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799, unter II.; vom 03.08.2017 - V R 62/16, BFHE 259, 380, BStBl II 2021, 109, Rz 22).
  • BFH, 03.08.2017 - V R 62/16

    Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799, Rz 8; vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau 1982, 32, sowie vom 18. August 1988 V R 18/83, BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971) geht zwar ebenso wie das Schrifttum (vgl. Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 46 Rz 351 "Kurbetrieb"; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 2 Rz 177 "Kurbetrieb"; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 2 Rz 1362, 1363; Meyer in Offerhaus/Söhn/Lange, § 2 UStG Rz 209 "Kurbetrieb") davon aus, dass zu den Betrieben gewerblicher Art auch ein sog. Kurbetrieb gehören kann, d.h. die Überlassung von Kureinrichtungen gegen Entgelt in Gestalt von Kurbeiträgen oder Kurtaxen.
  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks;

    In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass grundsätzlich auch die Leistungsbereitschaft als solche bereits Inhalt einer umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehung sein kann (siehe u.a. Urteile BFH vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32 - "Kurtaxe", vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - "Mitgliedsbeiträge an Lohnsteuerhilfeverein", und vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 - "Annahmeverzug bei Dienstverhältnissen" -, Urteil des FG München vom 25.06.2009 15 K 95/06, EFG EFG 2009, 2053; siehe auch Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft - Annahmeverzug").

    In diesem entscheidenden Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nicht wesentlich von den vom BFH entschiedenen Fällen zur Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein (BFH-Urteil vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530) und zur Umsatzsteuerpflicht einer "Kurtaxe" (BFH-Urteil vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32) bzw. von dem Fall, welcher der Entscheidung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.03.2002 C-174/00 "Kennemer Golf" (BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, UR 2002, 320) zugrunde lag, also von anderen Sachverhalten, in denen die Entgeltsverpflichtung ebenfalls - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leistungsangebotes - bestehen blieb.

  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Insbesondere ist in Bezug auf die unter 3., 4. und 5. der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zulassungsgründe nicht dargelegt, inwieweit sie auf Basis der zweiten tragenden Begründung, die Vorsteuerbeträge seien nicht nachgewiesen, entscheidungserheblich sein sollen: Selbst wenn man --im Ergebnis mit der Klägerin-- davon ausginge, dass die Bereitstellung von Wanderwegen auch im Falle ihrer straßenrechtlichen Widmung Teil einer unternehmerischen Tätigkeit "Bereitstellung von Kureinrichtungen und -veranstaltungen" (vgl. dazu BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau 1982, 32) sei, für die die Kurtaxe das Entgelt sei, könnte die Klägerin den begehrten Vorsteuerabzug für die Streitjahre schon deshalb nicht ausüben, weil sie dem FG die Vorsteuerbeträge nicht tatsächlich nachgewiesen hat.
  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 32, und vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 18/83

    - Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich (Kurbetrieb) zuordnen

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden hat, nehmen Kurbetriebe, vergleichbar einem Versorgungsbetrieb (§ 2 KStDV 1968), wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil; die Tätigkeit ist auf Einnahmeerzielung gerichtet, wobei es unerheblich ist, ob eine Kurtaxe z.B. als öffentlich-rechtliche Abgabe erhoben wird (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 32; vgl. auch Urteil vom 15. Oktober 1962 I 53/61 U, BFHE 75, 757, BStBl III 1962, 542).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

    Dies hat der BFH beispielsweise angenommen im Fall von Kurdarbietungen, mit denen Staatsbäder --vergleichbar einem Versorgungsbetrieb-- am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und ähnlich einem privatwirtschaftlichen Unternehmen tätig werden (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, juris).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 88/98

    Sportzentrum mit Sauna; Steuersatz für Umsätze

    Die insoweit einheitliche Leistung (vgl. dazu auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau 1982, 32 für die Bereitstellung von Kureinrichtungen als einheitliche Leistung) überschreitet den in § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG gesetzten Rahmen.
  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 1228/94

    Umsatzsteuerbarkeit einer Optionsgebühr als echter Schadenersatz; Weigerung eine

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  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

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