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   BFH, 06.04.1995 - V R 37/94   

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https://dejure.org/1995,11925
BFH, 06.04.1995 - V R 37/94 (https://dejure.org/1995,11925)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1995 - V R 37/94 (https://dejure.org/1995,11925)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1995 - V R 37/94 (https://dejure.org/1995,11925)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 06.04.1995 - V R 37/94
    Eine schlüssige Begründung liegt vor, wenn die insoweit vorgetragenen Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).

    Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (BFH- Beschluß in BFH/NV 1991, 325; vgl. BFH- Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 06.04.1995 - V R 37/94
    Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (BFH- Beschluß in BFH/NV 1991, 325; vgl. BFH- Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 17.05.1989 - II R 154/88

    Unzulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 06.04.1995 - V R 37/94
    Dies bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß die Rüge schlüssig begründet werden muß (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244).
  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde -

    So liegt der Fall insbesondere, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 1995 V R 37/94, BFH/NV 1995, 911, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 63/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1995 V R 37/94, BFH/NV 1995, 911; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583).
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