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   BFH, 25.06.1987 - V R 47/79   

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https://dejure.org/1987,8546
BFH, 25.06.1987 - V R 47/79 (https://dejure.org/1987,8546)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1987 - V R 47/79 (https://dejure.org/1987,8546)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - V R 47/79 (https://dejure.org/1987,8546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes - Anforderungen an die Anwendung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Es lag in seinem gesetzgeberischen Handlungsspielraum, die vorhandene enumerative Regelung zu treffen (vgl. dazu Beschluß des BVerfG vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 348), die den Kläger nicht einschließt.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Nur unter diesen Umständen ist die im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) stehende Auslegung vorzuziehen, solange die Vorschrift in dieser Auslegung sinnvoll bleibt (zur verfassungskonformen Auslegung vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 u. a., BStBl II 1984, 608 zu IV 1; BFH-Urteil vom 20. Oktober 1981 VII R 48/81, BFHE 134, 484, BStBl II 1982, 85; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 4 AO 1977 Tz. 86).
  • BFH, 13.01.1970 - II 132/65

    Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten - Schuldrechtliche Ersatzansprüche -

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Selbst wenn Steuerbegünstigungsvorschriften nicht buchstäblich eng auszulegen sind (BFH-Urteil vom 23. März 1983 II R 213/81, BFHE 138, 471, BStBl II 1983, 604), darf dabei kein vom Zweck des Gesetzes nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH-Urteil vom 13. Januar 1970 II 132/65, BFHE 98, 453, BStBl II 1970, 440).
  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Aus dem Gesetz heraus muß belegt werden können, daß der Gesetzgeber den zur Entscheidung anstehenden Lebenssachverhalt begünstigen wollte (BFH-Urteil vom 8. November 1977 VIII R 110/76, BFHE 123, 560, BStBl II 1978, 82).
  • BFH, 23.03.1983 - II R 213/81

    Vorläufige Steuervergünstigung - Wohnungseigentum - Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Selbst wenn Steuerbegünstigungsvorschriften nicht buchstäblich eng auszulegen sind (BFH-Urteil vom 23. März 1983 II R 213/81, BFHE 138, 471, BStBl II 1983, 604), darf dabei kein vom Zweck des Gesetzes nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH-Urteil vom 13. Januar 1970 II 132/65, BFHE 98, 453, BStBl II 1970, 440).
  • BFH, 29.10.1981 - I R 142/78

    DBA-Niederlande - Kapitalertragsteuer - Erstattungsbetrag - Prozeßzinsen

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 1981 I R 142/78, BFHE 134, 242, BStBl II 1982, 104).
  • BFH, 20.10.1981 - VII R 48/81

    Steuerbevollmächtigte - Entlassung eines Finanzbeamtem - Zulassung zur Prüfung -

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 47/79
    Nur unter diesen Umständen ist die im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) stehende Auslegung vorzuziehen, solange die Vorschrift in dieser Auslegung sinnvoll bleibt (zur verfassungskonformen Auslegung vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 u. a., BStBl II 1984, 608 zu IV 1; BFH-Urteil vom 20. Oktober 1981 VII R 48/81, BFHE 134, 484, BStBl II 1982, 85; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 4 AO 1977 Tz. 86).
  • FG München, 24.10.2013 - 11 K 436/12

    Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds

    Aus dem Gesetz heraus muss belegt werden können, dass der Gesetzgeber den zur Entscheidung anstehenden Lebenssachverhalt begünstigen wollte (BFH -Urteil vom 25. Juni 1987 V R 47/79, BFH/NV 1987, 744 m.w.N.) Der Wille des Gesetzgebers ist anhand des Sinnzusammenhangs im Gesetz, den Gesetzesmaterialien und auch der Historie zu ermitteln.
  • FG München, 24.10.2013 - 11 K 434/12

    Auskunftsersuchen zur Förderungsfähigkiet eines geschlossenen Immobilienfonds

    Aus dem Gesetz heraus muss belegt werden können, dass der Gesetzgeber den zur Entscheidung anstehenden Lebenssachverhalt begünstigen wollte (BFH -Urteil vom 25. Juni 1987 V R 47/79, BFH/NV 1987, 744 m.w.N.) Der Wille des Gesetzgebers ist anhand des Sinnzusammenhangs im Gesetz, den Gesetzesmaterialien und auch der Historie zu ermitteln.
  • BFH, 25.06.1987 - V R 48/79

    Steuerliche Behandlung von Leistungen bei der Hilfe im betrieblichen

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein die Beteiligten betreffendes Urteil für die Jahre 1969 bis 1974 (V R 47/79) vom heutigen Tage.
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