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   BFH, 19.07.1984 - V R 70/79   

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https://dejure.org/1984,1064
BFH, 19.07.1984 - V R 70/79 (https://dejure.org/1984,1064)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1984 - V R 70/79 (https://dejure.org/1984,1064)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - V R 70/79 (https://dejure.org/1984,1064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 11
  • NJW 1985, 400 (Ls.)
  • ZIP 1985, 120
  • BB 1984, 1994
  • BStBl II 1985, 147
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.05.1969 - I R 8/68

    Bevollmächtigter - Verfügungsberechtigter - Steuerliche Pflichten -

    Auszug aus BFH, 19.07.1984 - V R 70/79
    Dieser Standpunkt wird durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Mai 1969 I R 8/68 (BFHE 96, 39, BStBl II 1969, 539), auf das sich das Finanzgericht berufen hatte, nicht berührt.
  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 6 V 51/12

    Abgabenordnung: Haftung eines Prokuristen

    Er ist vielmehr Beauftragter seines Geschäftsherrn; dieser bestimmt seinen Wirkungskreis (vgl. BFH Urteil vom 19.07.1984 V R 70/79, BFHE 142, 11, BStBl II 1985, 147).

    Die steuerrechtlichen Pflichten gemäß § 35 AO setzen danach eine interne Kompetenzzuweisung oder eine Überschreitung der internen Pflichtenbindung durch den Prokuristen voraus (vgl. BFH Urteil vom 19.07.1984, a. a. O.; Boeker in Hübschmann-Hepp-Spitaler, a. a. O., § 35 Rn. 19; Münchener Kommentar, Handelsgesetzbuch, 2. Aufl., § 48 Rn. 66; Glanegger/Kirnberger/Kusterer/Ruß/Selder/Stuhlfelner, Handelsgesetzbuch, 7. Aufl. § 48 Rn. 6).

  • FG Saarland, 16.02.2006 - 2 V 389/05

    Beschränkung der Haftung nach § 69 AO wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit

    Denn auch § 35 AO nennt nur Pflichten, die dem gesetzlichen Vertreter im Verhältnis zu dem Vertretenen kraft seines Amtes obliegen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 1984 V R 70/79, BStBI. Ir 1985, 147).

    Der Prokurist kann daher nur in Anspruch genommen werden, wenn in den maßgeblichen Jahren auch die Wahrnehmung der steuerlichen Interessen des Geschäftsherrn zu seinem Pflichtenkreis gehört oder wenn er tatsächlich die steuerlichen Angelegenheiten erledigt hat (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 1984 V R 70/79, BStBI. II 1985, 147).

  • FG Köln, 07.10.2003 - 5 V 2047/03

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerverwaltungsakts wegen

    Denn auch § 35 AO nennt nur Pflichten, die dem gesetzlichen Vertreter im Verhältnis zu dem Vertretenen kraft seines Amtes obliegen (vgl. BFH - Urteil vom 19.07.1984 V R 70/79, BStBl. II 1985, 147, noch zur Reichsabgabenordnung).

    Der Prokurist kann daher nur in Anspruch genommen werden, wenn in den maßgeblichen Jahren auch die Wahrnehmung der steuerlichen Interessen des Geschäftsherrn zu seinem Pflichtenkreis gehört oder wenn er tatsächlich die steuerlichen Angelegenheiten erledigt hat ( vgl. BFH - Urteil vom 19.07.1984, a.a.O.; Münchner Kommentar zum HGB, Band 1, § 48 Rdnr. 67).

  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Entscheidend ist allein, ob B als Beauftragter der KG in deren Wirkungskreis nach außen handelnd aufgetreten war (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 V R 70/79, BFHE 142, 11, BStBl II 1985, 147, 148; Tipke/Kruse, a. a. O., § 108 Rz. 4).
  • FG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 K 47/03

    Anspruch auf Rücknahme eines gegen einen Prokuristen wegen Steuerschulden einer

    Als für die steuerlichen Pflichten der GmbH zuständige Verfügungsberechtigte konnte die Klägerin zulässigerweise allerdings nur als Haftende dann in Anspruch genommen werden, soweit sie im Innenverhältnis zur GmbH für diesen Aufgabenbereich zuständig gewesen war (BFH Urteil vom 19. Juli 1984 V R 70/79, BStBl II 1985, 147).
  • FG Hamburg, 24.06.2008 - 4 K 191/06

    Abgabenordnung: Haftung des faktischen Geschäftsführers

    So hat die Rechtsprechung eine Haftung des Prokuristen der Gesellschaft, dessen weitgehende Vollmacht gesetzlich statuiert ist (§ 49 HGB) nicht als Gesellschaftsorgan angesehen, soweit der Prokurist im Außenverhältnis seinen Wirkungskreis nicht überschreitet (BFH Urteil vom 19.07.1984 VR 70/79, BStBl II 1985, 147).
  • FG Saarland, 08.09.2000 - 1 K 84/00

    1. Verschärfte Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden einer GmbH 2. Keine

    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin (Bl. 24 Rb II), dass nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 19. Juli 1984 V R 70/79, BStBl II 1985, 147; vom 4. Oktober 1988 VII R 53/85, BFH/NV 1989, 274) neben oder an Stelle eines Geschäftsführers auch ein Prokurist nach Maßgabe der §§ 69, 34 AO in Steuerhaftung zu nehmen sein kann, wenn er im Sinne des § 35 AO nach außen wie ein steuerlich Verfügungsberechtigter der jeweiligen Rechtsperson aufgetreten ist.
  • FG Nürnberg, 09.11.1998 - VII 111/98
    Im Rahmen des ihr von ihrem Ehemann zugewiesenen Wirkungskreises war sie Bevollmächtigte und Beauftragte ihres Ehemannes (vgl. BFH-Urteil vom 19.07.1984 V R 70/79 , BFHE 142, 11, BStBl. II 1985, 147).
  • FG Nürnberg, 22.07.1999 - VII 181/96
    Ist der Geschäftsbereich eines Prokuristen begrenzt, so beschränken sich seine steuerlichen Pflichten auch auf diesen Bereich ( BFH vom 19.07.1984 V R 70/79 BStBl. II 1985, 147 mit Anmerkung in Höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung -;HFR-; 84, 556).
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