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   BFH, 09.08.1990 - V R 87/85   

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https://dejure.org/1990,9600
BFH, 09.08.1990 - V R 87/85 (https://dejure.org/1990,9600)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1990 - V R 87/85 (https://dejure.org/1990,9600)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1990 - V R 87/85 (https://dejure.org/1990,9600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 09.08.1990 - V R 87/85
    Soweit gegen den festgestellten Sachverhalt keine zulässige und begründete Verfahrensrüge erhoben worden ist, kann das Revisionsgericht nur anhand des festgestellten Sachverhalts prüfen (vgl. § 118 Abs. 2 FGO), ob das angefochtene Urteil auf zutreffender oder unzutreffender Rechtsanwendung beruht (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1968 II R 118/67, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84).

    Insoweit kann die Revision keinen Erfolg haben, weil die Beweiswürdigung wie sonstige Elemente der tatsächlichen Feststellung nur mit der Begründung in Zweifel gezogen werden kann, daß sie entweder ein nach den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unmögliches Ergebnis erbracht habe, insbesondere in sich widersprüchlich sei, oder daß in Beziehung auf das bei der richterlichen Überzeugungsbildung zu beachtende Verfahren Rechtsnormen nicht oder nicht richtig angewendet worden seien (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84).

  • BFH, 13.12.1973 - I R 138/71

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei privaten

    Auszug aus BFH, 09.08.1990 - V R 87/85
    Hinsichtlich des Merkmals der Eigenverantwortlichkeit ist das FG unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1963 IV 373/60 U, BFHE 77, 750, BStBl III 1963, 595; vom 29. Juli 1965 IV 61/65 U, BFHE 83, 154, BStBl III 1965, 557; vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820; vom 13. Dezember 1973 I R 138/71, BFHE 111, 105, BStBl II 1974, 213; vom 25. November 1975 VIII R 116/74, BFHE 117, 247, BStBl II 1976, 155) zu dem Ergebnis gelangt, Voraussetzung für die Annahme eigenverantwortlicher Unterrichtstätigkeit sei, daß die für diese Tätigkeit charakteristische persönliche Beziehung des Unterrichtenden zum Schüler hergestellt wird.

    Er macht mit seiner Revision zwar geltend, die zur Begründung der angefochtenen Entscheidung angeführte BFH-Rechtsprechung treffe mit Ausnahme des BFH-Urteils in BFHE 111, 105, BStBl II 1974, 213 nicht den vorliegenden Fall.

  • BFH, 01.04.1982 - IV R 130/79

    Leitung einer privaten Sportschule kann freiberufliche Tätigkeit sein

    Auszug aus BFH, 09.08.1990 - V R 87/85
    Es ist bei der Auslegung der Vorschrift, insbesondere bei der Auslegung des Tatbetandsmerkmales der Eigenverantwortlichkeit, der ständigen BFH-Rechtsprechung gefolgt (vgl. die Rechtsprechungshinweise unter II. 2. a; siehe auch BFH-Urteil vom 1. April 1982 IV R 130/79, unter 3, BFHE 136, 86, BStBl II 1982, 589).
  • BFH, 18.04.1996 - IV R 35/95

    Bodybuildingstudio

    Die für diese Anleitung notwendige persönliche Beziehung zwischen Unterrichtendem und Unterrichtetem (BFH-Urteil vom 9. August 1990 V R 87/85, BFH/NV 1991, 849) muß also für die gesamte Vertragsdauer bestehen.
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 7 K 283/04

    Qualifizierung der Einkünfte bei Fortbildungseinrichtung

    Führt er den Unterricht hingegen eigenverantwortlich durch, ist er Freiberufler (BFH-Urteil vom 9. August 1990 V R 87/85, BFH/NV 1991, 848).
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