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BFH, 14.10.1987 - V R 87/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 26.08.1987 - IV B 27/87
Verfahrensrecht - Rechtsmittelsperre - Rechtswegeröffnung - Zulassung
Auszug aus BFH, 14.10.1987 - V R 87/87
NVS: Gemäß Art. 1 Nr. 5 BFHEntlG findet die Revision nur statt, wenn das FG oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der BFH sie ausdrücklich zugelassen hat (zur ausdrücklichen Zulassung eines Rechtsmittels vgl. BFH-Beschluß vom 26.8.1987 IV B 27/87).
- BFH, 19.11.1998 - V R 19/98
Allgemeiner Steuersatz für Biotopkartierer
b) Der allgemeine Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) ist auch anwendbar, wenn die Übertragung von Nutzungsrechten an Urheberrechten nur als unselbständige Nebenleistung zur Feststellung geschützter Landschaftsbestandteile hinzutritt (vgl. auch Urteile des BFH vom 23. Juli 1998 V R 87/87, BFHE 186, 168, BStBl II 1998, 641, unter II. 1. b - Tätowierer; vom 13. März 1997 V R 13/96, BFHE 182, 423, BStBl II 1997, 372, unter II. 1. - Standard-Software).