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   BFH, 12.02.1988 - V S 14/87   

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https://dejure.org/1988,15183
BFH, 12.02.1988 - V S 14/87 (https://dejure.org/1988,15183)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1988 - V S 14/87 (https://dejure.org/1988,15183)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - V S 14/87 (https://dejure.org/1988,15183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Grund unwahrscheinlichem Eintritt eines Erfolges

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 12.02.1988 - V S 14/87
    Eine Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht; eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten ist insoweit nicht statthaft (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.1987 - VI B 150/85

    Prozeßkostenhilfe - Antrag auf Bewilligung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 12.02.1988 - V S 14/87
    Ist er auch hieran ohne sein Verschulden gehindert, so ist ihm insoweit gleichermaßen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. BFH-Beschluß vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573, m.w.N., betreffend Prozeßkostenhilfe für eine Klage beim FG).
  • BFH, 22.05.1979 - VII B 10/79

    Vollmachtloser Vertreter - Rücknahme einer eingelegten Beschwerde - Kosten des

    Auszug aus BFH, 12.02.1988 - V S 14/87
    Die Kosten seien dem Ast. aufzuerlegen gewesen, weil er seine Vertretungsbefugnis nicht nachgewiesen habe (BFH-Beschluß vom 22. Mai 1979 VII B 10/79, BFHE 128, 24, BStBl II 1979, 564).
  • BFH, 07.07.2000 - IX S 26/00

    Ablauf der Beschwerdefrist - Nichtzulassung der Revision - Prozesskostenhilfe -

    Entsprechend ist auch der Antrag auf "Wiedereinsetzung in den alten Stand" gegenstandslos, den der Senat dahin ausgelegt hat, dass der Antragsteller insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO beantragt hat, als er den Antrag auf PKH nicht innerhalb der Beschwerdefrist gestellt hat (vgl. insoweit z.B. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1988 V S 14/87, BFH/NV 1988, 593, unter 2. a.E.).
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