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   BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12   

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BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12 (https://dejure.org/2013,22070)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2013 - V ZB 224/12 (https://dejure.org/2013,22070)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12 (https://dejure.org/2013,22070)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen Staatsbürger bei Verweigerung von Angaben zur Identitätsfeststellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen Staatsbürger bei Verweigerung von Angaben zur Identitätsfeststellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Zur Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass dem Betroffenen der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10).

    Der Aushändigung einer schriftlichen Übersetzung des Haftantrags bedarf es regelmäßig nicht, wenn der Sachverhalt überschaubar und wenn der Betroffene hierzu ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 17).

    Von der Erhebung von Dolmetscherkosten ist in Abschiebungssachen insgesamt, also auch im Rechtsmittelverfahren abzusehen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 Rn. 21).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 ff. Rn. 10, vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 f. mwN, vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8 mwN).

    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 ff. Rn. 9 f.; vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13 f. jeweils mwN).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 ff. Rn. 10, vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 f. mwN, vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8 mwN).

    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 ff. Rn. 9 f.; vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13 f. jeweils mwN).

  • BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04

    Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Nicht vermeidbar sind z. B. die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfGE 105, 239, 249; NVwZ 2007, 1044, 1045).

    bb) Dieser Fehler der beteiligten Behörde führte aber nur dazu, dass die weitere polizeiliche Ingewahrsamnahme des Betroffenen rechtswidrig war und dass dies auf Antrag des Betroffenen nach näherer Maßgabe von § 428 Abs. 2 FamFG mit einem Antrag nach § 62 FamFG festgestellt werden könnte (BVerfG, NVwZ 2007, 1044; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 6).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Nicht vermeidbar sind z. B. die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfGE 105, 239, 249; NVwZ 2007, 1044, 1045).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 ff. Rn. 10, vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 f. mwN, vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Ein Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 20).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Zur Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass dem Betroffenen der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    bb) Dieser Fehler der beteiligten Behörde führte aber nur dazu, dass die weitere polizeiliche Ingewahrsamnahme des Betroffenen rechtswidrig war und dass dies auf Antrag des Betroffenen nach näherer Maßgabe von § 428 Abs. 2 FamFG mit einem Antrag nach § 62 FamFG festgestellt werden könnte (BVerfG, NVwZ 2007, 1044; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 6).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
    Zur Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass dem Betroffenen der Haftantrag vor seiner Anhörung ausgehändigt und (mündlich) übersetzt wird (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f., vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f. und vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Jedoch schlägt der Mangel nicht auf die von dem Gericht angeordnete Freiheitsentziehung durch; diese ergeht aufgrund eines Antrags der beteiligten Behörde in einem eigenen Verfahren unter selbständigen Voraussetzungen (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 428 Rn. 9; Haußleiter/Heidebach, FamFG, 2. Aufl., § 428 Rn. 10).

    Ihre Rechtmäßigkeit hängt allein davon ab, dass das für sie vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und die für sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Richter selbst also fehlerfrei vorgeht und entscheidet (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, aaO).

  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

    Auch in der Rechtsprechung scheitern Feststellungsanträge, die § 428 Abs. 2 FamFG unterfallen, soweit ersichtlich, nicht daran, dass auch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft sei (vgl. LG Halle, Beschluss vom 20. August 2019 - 1 T 167/19 -, juris; AG Cuxhaven, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 XIV 2269 B -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12 -, juris, Rn. 13).

    Die Rechtsauffassung, die Feststellung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Ingewahrsamnahme sei Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts über den Antrag der Behörde gemäß § 428 Abs. 1 FamFG und damit des hiergegen statthaften Beschwerdeverfahrens, deckt sich zwar nicht mit der ganz überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 428 Rn. 3; Drews, in: Prütting/Helms, 5. Aufl. 2020, § 428 Rn. 6; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 428 Rn. 3; Wendtland, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2019, § 428 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12 -, juris, Rn. 13).

  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Jedoch schlägt der Mangel nicht auf die von dem Gericht angeordnete Freiheitsentziehung durch; diese ergeht aufgrund eines Antrags der beteiligten Behörde in einem eigenen Verfahren unter selbständigen Voraussetzungen (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 428 Rn. 9; Haußleiter/Heidebach, FamFG, 2. Aufl., § 428 Rn. 10).

    Ihre Rechtmäßigkeit hängt allein davon ab, dass das für sie vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und die für sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Richter selbst also fehlerfrei vorgeht und entscheidet (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13; vom 12. Februar 2020 - StB 36/18, juris Rn. 31 f.).

  • BGH, 30.04.2020 - StB 37/18

    Rechtmäßigkeit eines Unterbindungsgewahrsams gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG bei

    Jedoch schlägt der Mangel nicht auf die von dem Gericht angeordnete Freiheitsentziehung durch; diese ergeht aufgrund eines Antrags der beteiligten Behörde in einem eigenen Verfahren unter selbständigen Voraussetzungen (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 428 Rn. 9; Haußleiter/Heidebach, FamFG, 2. Aufl., § 428 Rn. 10).

    Ihre Rechtmäßigkeit hängt allein davon ab, dass das für sie vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und die für sie bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Richter selbst also fehlerfrei vorgeht und entscheidet (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, aaO).

  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 64/14

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

    Nach § 14 Abs. 1 AufenthG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet nicht nur dann unerlaubt, wenn er wegen eines Einreiseverbots nicht einreisen darf (Nummer 3 der Vorschrift), sondern auch dann, wenn er den erforderlichen Pass oder Passersatz (Nummer 1 der Vorschrift) oder das erforderliche Visum (Nummer 2 der Vorschrift) nicht besitzt, was bei sich führen bedeutet (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 17).
  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 76/20

    Über die Fortdauer der Sicherungshaft war entschieden worden. Danach wurde

    Das folgt schon daraus, dass sich dieses Verfahren gegen eine von der gerichtlichen Haftanordnung verschiedene Maßnahme der Freiheitsentziehung (BVerfG, Beschluss vom 16. April 2021 - 2 BvR 2470/17, InfAuslR 2021, 289 Rn. 29) richtet, die einen selbständigen Verfahrensgegenstand bildet (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 13).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 84/13

    Anfechtung einer Kostenentscheidung i.R.d. Anordnung der Haft zur Sicherung der

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht erforderlich (Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f., vom 6. Dezember 2012 - V ZB 224/11, FGPrax 2013, 87 Rn. 11 und vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 155/16

    Erhebung von Dolmetscherkosten in Abschiebungssachen

    Von der Erhebung von Dolmetscherkosten ist in Abschiebungssachen insgesamt abzusehen (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 224/12, juris Rn. 23; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 Rn. 21).
  • LG Köln, 23.06.2016 - 39 T 125/16
    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (BGH, Beschluss vom 12.07.2013, Az.: V ZB 224/12, zitiert nach: juris).
  • LG Köln, 18.08.2017 - 39 T 142/17

    Anordnung von Abschiebungshaft in Form von Sicherungshaft bei Ausreisepflicht

    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (BGH, Beschluss vom 12.07.2013, Az.: V ZB 224/12, zitiert nach: juris).
  • LG Köln, 06.06.2018 - 39 T 71/18
  • LG Düsseldorf, 04.09.2017 - 25 T 481/17

    Anforderungen an die Begründung der Abschiebungshaft

  • LG Düsseldorf, 11.07.2017 - 25 T 391/17

    Anforderungen an die Begründung der Abschiebungshaft

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