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   BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70   

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BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70 (https://dejure.org/1972,1348)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1972 - V ZR 105/70 (https://dejure.org/1972,1348)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1972 - V ZR 105/70 (https://dejure.org/1972,1348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung öffentlich-rechtlicher Befreiungen als nichtiges Koppelungsgeschäft - Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten - Erfüllung amtlicher Aufgaben in Abhängigkeit wirtschaftlicher Gegenleistungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1657
  • MDR 1973, 126
  • DVBl 1972, 824
  • DÖV 1972, 718
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.

    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] die Voraussetzungen eines unwirksamen Koppelungsgeschäfts nicht als gegeben angesehen, wenn eine Gemeinde die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre von solchen wirtschaftlichen Leistungen des Bauherrn oder von Auflagen abhängig macht, die in innerem Zusammenhang mit den Zwecken der Bausperre stehen und den Bauherrn im Grunde nicht schlechter stellen als bei der Durchführung hoheitlicher Maßnahmen.

    Etwas anderes glaubt die Revision insbesondere dem Urteil BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] jedenfalls für Baudispensverträge entnehmen zu können.

  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 190/64

    Problem der Wirksamkeit eines Vertrages über Kulturbeiträge bei Koppelung

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.

    In dem oben erwähnten BGH-Urteil vom 14. Juli 1966 (WM 1966, 1039) wird der Pall erörtert, daß die Behörde für die Ablehnung einer von einem Interessenten erbetenen oder erstrebten Maßnahme sachlich gerechtfertigte Gründe hat, jedoch den die Ablehnung rechtfertigenden Erwägungen durch Erbringung gewisser Leistungen seitens der an der Maßnahme Interessierten entscheidend der Boden entzogen werden würde.

    In dem später ergangenen BGH-Urteil vom 14. Juli 1966 (WM 1966, 1039, 1041) ist dies dadurch klargestellt, daß dort in den Vordergrund die Frage gerückt ist, ob den die Ablehnung rechtfertigenden Erwägungen durch die vom Antragsteller zu erbringenden Leistungen der Boden entzogen würde.

  • RG, 26.10.1931 - VI 285/31

    Darf in Preußen eine Gemeinde ihre Einwilligung zu einer bei der staatlichen

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.

    So bejaht das Urteil RGZ 133, 361 unter den Voraussetzungen des dort entschiedenen Falls die Frage, ob eine Gemeinde ihre Einwilligung zu einer bei der staatlichen Behörde beantragten Bauerlaubnis von Bedingungen wirtschaftlicher Art abhängig machen und insbesondere mit dem Antragsteller Vereinbarungen über die Art der Abtretung der zu Straßen und Plätzen benötigten Grundflächen treffen darf, unter Hinweis darauf, daß die dort in Rede stehende Baubeschränkung nach § 11 des Preußischen Fluchtliniengesetzes den Gemeinden in ihrem wirtschaftlichen Interesse den Erwerb des in den künftigen Straßenzug fallenden Geländes zu erleichtern oder wenigstens Erschwerungen zu verhindern bestimmt war.

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65

    Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Diese Entscheidung, mit der der III. Zivilsenat unter Abweichung von seinem Urteil vom 8. Mai 1961, III ZR 38/60 (betr. einen Anbauvertrag) an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 138 = NJV 1966, 219), angeknüpft hat, hebt ausdrücklich hervor, daß für die Zuordnung eines Vertrags zum öffentlichen Recht noch nicht genüge, daß es das Ziel des Vertrags sei, einen vom Kläger gewünschten Verwaltungsakt zu ermöglichen.
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Diese Auffassung steht zu dem Urteil des III. Zivilsenats BGHZ 56, 365 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68] nicht in Widerspruch.
  • BGH, 12.03.1971 - V ZR 113/68

    Bestehen einer Pflicht zur Übereignung eines Grundstücks - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Der Senat tritt dieser von keiner der Parteien angegriffenen, auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Senats liegenden Auffassung bei (vgl. Senatsurteil von 12. März 1971, V ZR 113/68, LM BBauG § 128 Nr. 1, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.05.1961 - III ZR 38/60

    Inanspruchnahme von Forstbesitz nach dem Landesbeschaffungsgesetz (LBG) -

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Diese Entscheidung, mit der der III. Zivilsenat unter Abweichung von seinem Urteil vom 8. Mai 1961, III ZR 38/60 (betr. einen Anbauvertrag) an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 138 = NJV 1966, 219), angeknüpft hat, hebt ausdrücklich hervor, daß für die Zuordnung eines Vertrags zum öffentlichen Recht noch nicht genüge, daß es das Ziel des Vertrags sei, einen vom Kläger gewünschten Verwaltungsakt zu ermöglichen.
  • RG, 10.11.1903 - VII 265/03

    Ist die Gemeinde, die nach § 12 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.
  • RG, 23.01.1931 - III 117/30

    1. Kann eine Behörde Hoheitsakte, die in ihr Ermessen gestellt sind, ohne

    Auszug aus BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Einmal geht es darum, daß (auch) durch verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht schon ohnedies "im inneren Zusammenhang" zueinander steht (BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - III ZR 190/64 - in DVBl. 1967, 36 [37]; ähnlich die Urteile vom 21. November 1957 - III ZR 250/55 - in BGHZ 26, 84 [87] und vom 12. Mai 1972 - V ZR 195/70 - in DVBl. 1972, 824 [826]; ferner etwa VG Hannover, Urteil vom 23. April 1964 - VI A 66/64 [KStZ 1965, 19] und Willigmann [DVBl. 1963, 230 ff.]).
  • BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98

    Koppelung der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gemeinde mit der

    Demgemäß wird in allen einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt, eine Behörde dürfe ohne gesetzliche Ermächtigung grundsätzlich die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben nicht von "wirtschaftlichen Gegenleistungen" des Gesuchstellers abhängig machen (vgl. BGHZ 94, 125, 127; 26, 84, 87; BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, III ZR 190/64, WM 1966, 1039, 1041; v. 12. Mai 1972, V ZR 105/70, NJW 1972, 1657; v. 31. Januar 1975, V ZR 45/73, NJW 1975, 1019, 1020).
  • VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647

    Nichtigkeit eines Einheimischenmodell-Vertrages

    Diese gesetzliche Bestimmung ist die Umsetzung dessen in ein förmliches Gesetz, was über viele Jahre hinweg Obergerichte zur Anwendung des § 138 BGB in der Erscheinungsform der unzulässigen Koppelungsgeschäfte entwickelt haben (vgl. BayVGH v. 7.10.1975, BayVBl. 1976, 237; BGH v. 12.05.1972, VRSpr. 24 S. 714 [= MittBayNot 1972, 258 ]).

    Alleine dieser (objektive) Inhalt des Rechtsgeschäfts ist die Ursache seiner Nichtigkeit (vgl. BayVGH v. 7.10.1975, BayVBl. 1976, 237 (238]; BGH v. 21.11.1957 BGHZ 26, 84 [87]; BGH v. 12.5.1972, VRSpr 24, 713 [714 f.] [= MittBayNot 1972, 258 ]).

  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 11 B 11.246

    Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Denn dem Betroffenen wird nicht etwas genommen, sondern nur etwas nicht gegeben (vgl. BGH vom 20.9.1962 NJW 1962, 2347; vom 12.5.1972 DVBl 1972, 824 und vom 5.2.1968 Versicherungsrecht 968, 788).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 192/83

    Öffentliche Bauvergabe - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen Gegenleistung und Verwaltungshandeln ein bestimmter innerer Zusammenhang besteht (BGH NJW 1972, 1657 m.N.).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre darf nur dann von einer Gegenleistung des Bauherrn abhängig gemacht werden, wenn diese im inneren Zusammenhang mit den Zwecken der Bausperre steht (BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; vgl. auch BGH NJW 1972, 1657; RG JW 1933, 2116; BayVGH BayVBl 1976, 237, jeweils m.N.).

  • OLG Hamm, 20.09.1985 - 28 U 33/85
    Sache des Klägers war es vielmehr, wenn er eine Vereinbarung mit der Schule bzw. deren Träger treffen wollte, sich durch Einblick in die Gemeindeordnung zu vergewissern, auf welche Weise eine verbindliche Vereinbarung mit der Beklagten getroffen werden konnte (zum Umfang der Überprüfungspflicht vgl. BGH DÖV 1972, 718; OLG Celle OLGZ 76, 443).

    Bestehen derartige Ansprüche aber gem. § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB deshalb nicht, weil der Kläger den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen mußte (zum Umfang der Prüfungspflicht vgl. BGH DÖV 1972, 718; OLG Celle OLGZ 1976, 443), so kann die Annahme, ein wirksamer Vertrag mit der Beklagten sei nicht zustande gekommen, nicht als schlechthin unerträgliches Ergebnis bezeichnet werden, da der Kläger diese Rechtsfolge dann durch den Verstoß gegen eigene Obliegenheiten selbst mitverursacht hat.

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

    Grundsätzlich darf ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung amtlicher Aufgaben nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig gemacht werden (BGH NJW 1972, 1657 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

    Für die Zuordnung eines Vertrages zum öffentlichen oder privaten Recht kommt es entscheidend auf den Gegenstand des Vertrags an (vgl. BVerwGE 20, 138 und BVerwG, Urt. vom 27.06.1968, DVBl. 1968, 797 sowie BGH, Urt. vom 12.05.1972, DVBl. 1972, 824).
  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 82/79

    Zulässigkeit eines Ablösungsvertrages unter der Geltung der Reichsgaragenordnung

    Grundsätzlich darf ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung amtlicher Aufgaben nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig gemacht werden (BGH NJW 1972, 1657 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77

    Rechtsnatur eines Überlassungsvertrages zur Bewirtschaftung einer Kantine -

    Die Frage, ob in einem Streitfalle ein öffentlich-rechtlicher oder ein privatrechtlicher Vertrag vorliegt, ist nach inhaltlichen Kriterien, nämlich nach der Rechtsnatur des Vertrages zu beantworten (BGH DVBl 1972, 824, 825; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., S. 280).
  • BGH, 29.05.1979 - KZR 8/78

    Eröffnung des Rechtswegs bei den ordentlichen Gerichten aufgrund der Verweisung

  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 140/70

    Pflicht zur Übereignung eines Grundstücksstreifens nach der Genehmigung einer

  • BGH, 31.01.1975 - V ZR 45/73
  • BGH, 10.01.1975 - V ZR 46/73

    Einordnung einer vertraglichen Verpflichtung als privatrechtlich oder

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 19/83

    Sittenwidrigkeit einer Forderungsabtretung

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